Emeritus der Goethe-Universität erhält höchste Auszeichnung der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
FRANKFURT. Für seinen langjährigen Einsatz für die Genfer Konventionen ist Prof. Michael Bothe, emeritierter Jura-Professor der Goethe-Universität, heute von der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit der Henry-Dunant-Medaille ausgezeichnet worden. Die Medaille gilt als die höchste Ehrung, die die Bewegung zu vergeben hat.
Seit mehr als 50 Jahren engagiert sich Prof. Michael Bothe für die Entwicklung, Verbreitung und Durchsetzung des Rechts der Genfer Konventionen zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Als Mitglied der deutschen Regierungsdelegation war er an der Verhandlung der beiden Zusatzprotokolle von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 beteiligt. Seitdem wirkte er in zahlreichen Expertengremien und Konferenzen zu diesem Recht mit. Schon seit 1973 ist Bothe Mitglied des Deutschen Komitees für humanitäres Völkerrecht, einem Fachausschuss des Deutschen Roten Kreuzes, mehr als 20 Jahre lang war er dessen Vorsitzender. Zur Kenntnis und zum Verständnis der Genfer Konventionen hat der Frankfurter Wissenschaftler Entscheidendes beigetragen: durch eine Fülle von Veröffentlichungen, z.B. als Autor eines der beiden führenden Kommentare zu den Protokollen von 1977, durch seine akademische Lehrtätigkeit hier in Frankfurt und an Universitäten in Deutschland und rund um die Welt sowie durch zahlreiche Vorträge im In- und Ausland.
Auch für die Durchsetzung dieses Rechts hat sich Bothe wirksam eingesetzt: Er war Mitglied und Vorsitzender der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission, hat Opfer von Rechtsverletzungen beraten, z.B. Bombenopfer im ehemaligen Jugoslawien. Hilfsorganisationen stand er mit seiner Expertise zur Verfügung, etwa wenn es darum ging, den Zugang für Hilfsaktionen in Syrien und im Gaza-Streifen sichern. Auch vor hohen Gerichten, z. B. vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag im Verfahren um den Bau einer Mauer im besetzten Gebiet Palästinas, hat er sich im Sinne der Genfer Konventionen eingesetzt. Inspiration für diese Arbeit, sagt Bothe, sei für ihn stets, durch Verwirklichung des Rechts das Leid zu lindern, das Kriege in unsäglicher Weise über die Menschheit bringen.
„Das DRK ist stolz, einen so engagierten und kompetenten Rotkreuzler sowie international anerkannten Völkerrechtler an seiner Seite zu wissen“, sagte DRK-Präsident Rudolf Seiters am Rande der internationalen Tagung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes in Antalya, in deren Rahmen die Medaille verliehen wurde. „Wir alle freuen uns sehr über diese ehrenvolle und hochverdiente Auszeichnung unseres Kollegen Michael Bothe. Seine Arbeit ist ein Vorbild für theoretische rechtswissenschaftliche Tätigkeit, die unmittelbar fruchtbare Wirkung in der Praxis entfaltet“, so Prof. Albrecht Cordes, Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität.
Die Henry-Dunant-Medaille ist die höchste Auszeichnung der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Sie ist für Mitglieder gedacht, die sich in besonderer Weise auf internationaler Ebene um die Bewegung des Roten Kreuzes oder des Roten Halbmondes verdient gemacht hat – etwa durch den langjährigen außergewöhnlicher Einsatz für die Bewegung oder durch Einzelhandlungen von herausragender Einsatzbereitschaft und Tapferkeit unter schwierigen Bedingungen, die mit einem hohen persönlichen Risiko für das eigene Leben, die Gesundheit oder die persönliche Freiheit verbunden waren. Die Medaille wird alle zwei Jahre vergeben, in der Regel an nicht mehr als fünf Empfänger.
Die Medaille ist benannt nach Henry Dunant (1828-1910), dem Begründer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Mit seiner Schrift „Eine Erinnerung an Solferino“ hatte der Schweizer Humanist und Kaufmann die Grundlage der Konventionen gelegt. Der Abschluss der ersten Genfer Konvention von 1864, die der erste Völkerrechtsvertrag des modernen humanitären Völkerrechts ist und auf die Garantie eines Mindestmaßes an Menschlichkeit in bewaffneten Konflikten abzielt, wurde von Henry Dunant initiiert.
Ein Bild von Prof. Michael Bothe finden Sie zum Download unter: www.uni-frankfurt.de/69176638 (Foto: Goethe-Universität)
Information: Dr. Susanne Pelster, Geschäftsführung Dekanat, Fachbereich Rechtswissenschaft, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60629 Frankfurt, Telefon 069 798-34205; Fax 069 798-34530, E-Mail Pelster@jur.uni-frankfurt.de
Bürger-Universität am 19. Januar 2018 widmet sich der Frage, welche Veranstaltungen und Debatten im Rahmen eines wissenschaftsgeleiteten Diskurses an der Uni möglich sind
FRANKFURT. Die Goethe-Universität veranstaltet im aktuellen Wintersemester (19. Januar 2018, 19 Uhr, Campus Westend (Ort wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben)) eine zusätzliche „Bürger-Universität“ mit dem Titel: „Diskurskultur im Zwielicht – Wie viel Meinungsfreiheit verträgt die Uni?“ Teilnehmende des Forums sind Universitätspräsidentin Prof. Birgitta Wolff, der Philosoph Prof. Rainer Forst, die Ethnologin Prof. Susanne Schröter, der Humangeograf Prof. Bernd Belina (angefragt) sowie ein/e Vertreter/Vertreterin (angefragt) der insgesamt 60 Unterzeichner eines Offenen Briefs gegen den Vortrag von Rainer Wendt; Moderation: Meinhard Schmidt-Degenhard. Mit der Veranstaltung greift die Goethe-Universität am Fall des kürzlich im Rahmen einer Veranstaltungsreihe kurzfristig ausgeladenen Gastredners Rainer Wendt, Chef der Polizeigewerkschaft, Diskussionsstränge einer kontroversen öffentlichen Debatte auf, die sich an der Ein- und Ausladung Wendts entzündet hatte.
Universitätspräsidentin Birgitta Wolff sagte: „Auch wir sehen Gesprächsbedarf darüber, welche Veranstaltungen und Debatten im Rahmen eines wissenschaftsgeleiteten Diskurses an der Uni möglich sind und welche nicht. Eine solche Debatte wird derzeit auch an vielen andere deutschen Universitäten und Hochschulen intensiv geführt. Unsere Veranstaltung ist ein Angebot zur Versachlichung der Debatte angesichts eines sich immer weiter verschärfenden, öffentlichen Meinungsklimas, das auch die Wissenschaftsfreiheit gefährdet.“
Wolff verwies darauf, dass ein inneruniversitärer Diskurs zum Thema Meinungsfreiheit an der Goethe-Universität bereits seit 2014 stattfinde, als die Universität ihr Leitbild diskutierte und beschloss. Hier heißt es u.a.: „(…) Ihrer wechselvollen Geschichte kritisch verpflichtet, ist sie (die Goethe-Universität) geleitet von den Ideen der Europäischen Aufklärung, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und wendet sich gegen Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus. Die Goethe-Universität ist ein Ort argumentativer Auseinandersetzung; Forschung und Lehre stehen in gesellschaftlicher Verantwortung (…)“
Wolff ergänzte: „Immer wieder gibt es Vorfälle und Themen, die eine Erörterung und Diskussion der praktischen Folgerungen aus diesem Leitbild notwendig machen. Die Diskussion darüber, welche Kommunikations- und Verständigungskultur auf dem Campus wünschenswert und demokratisch geboten ist, setzen wir nicht nur im Rahmen der zusätzlichen Bürger-Universität fort“, kündigte Wolff an, „sondern auch bei anderen Gelegenheiten wie im Senat, im AStA-Jour fixe oder in der AG „Leitbild leben“.
Eines müsse klar sein, so Wolff: Positionen, die von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedeckt seien, müssten im Rahmen der wissenschaftsgeleiteten Debatten selbstverständlich auch auf dem Campus offen angesprochen werden können. Dies gebiete der demokratische Respekt vor der Position des/der Andersdenkenden. Aufgabe der Universität sei ein wissenschaftsgestützter Diskurs über Positionen, nicht Tabuisierung. Ein Klima der Angst – ganz gleich von welcher Seite dieses geschürt werde – gefährde die Wissenschaftsfreiheit.
Die vollständige Stellungnahme von Universitätspräsidentin Prof. Birgitta Wolff vom 3. November zum Fall Wendt finden Sie unter: http://tinygu.de/Statement-Wolff
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sagt finanzielle Unterstützung des Open-Access-Publikationsfonds der Universitätsbibliothek für die Jahre 2018 und 2019 zu
FRANKFURT. Die Goethe-Universität ist in ihren Bemühungen, allen Interessierten weltweit einen freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen zu ermöglichen, auf erfreuliche Weise bestärkt worden: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat der Goethe-Uni jetzt eine finanzielle Unterstützung des Open-Access-Publikationsfonds der Universitätsbibliothek für die Jahre 2018 und 2019 zugesagt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt den Open-Access-Publikationsfonds der Universitätsbibliothek der Goethe-Universität mit rund 290.000 Euro. Insgesamt werden dem Fonds im Zeitraum 2018-2019 mehr als 400.000 Euro zur Verfügung stehen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität können durch Mittel aus diesem Budget dabei unterstützt werden, ihre Publikationen im Open Access (OA) und damit frei zugänglich für alle zu verbreiten.
Der OA-Publikationsfonds fördert die Publikation wissenschaftlicher Artikel, die in Open-Access-Zeitschriften erscheinen und für die Publikationsgebühren anfallen, indem er diese Gebühren bis zu einer Höhe von 2.000 Euro übernimmt. Alle Angehörigen der Universität können diese Förderung in Anspruch nehmen. Der Fonds wird durch die Universitätsbibliothek betreut, die zu allen praktischen Fragen des Open-Access-Publizierens berät. Zudem sollen nach Möglichkeit auch andere Formen des OA-Publizierens finanziell unterstützt werden, etwa indem Open-Access-Zeitschriften in den Geisteswissenschaften, die keine Publikationsgebühren erheben, direkt gefördert werden.
Bibliothekdirektor Heiner Schnelling sieht die Bibliothek und die Universität auf dem richtigen Weg: „Die Hochschulbibliotheken können nicht bei ihren traditionellen Aufgaben wie Sammeln und Erschließen von Medien verharren. Sie sind gefordert, Services zu entwickeln, welche die Forschenden im gesamten Publikationsprozess unterstützen. Hinzu kommt, dass Open Access nicht nur den Autorinnen und Autoren der Texte Vorteile bringt, indem sie besser sichtbar werden, sondern dass alle Forschenden und Studierenden von der freien Zugänglichkeit von Fachliteratur profitieren.“
In der Open-Access-Policy der Universität heißt es: „Die Goethe-Universität ermuntert ihre WissenschaftlerInnen, Open Access zu publizieren.“ Sie belässt es aber nicht bei diesem Appell, sondern unterstützt die wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren mit ganz konkreten Angeboten. Neben dem Publikationsfonds bietet die Bibliothek etwa eine Plattform für das kostenlose Hosting von OA-Zeitschriften, die bereits von fünf Herausgebern genutzt wird, während acht weitere Titel in Vorbereitung sind.
Die Universitätsbibliothek hatte 2015, 2016 und 2017 zur Förderung von OA-Publikationen testweise Mittel bereitgestellt, die rasch abgerufen wurden und eine große Resonanz auslösten. Dank der großzügigen Unterstützung des Johanna-Quandt-Jubiläumsfonds konnte die Bibliothek den Fonds im Laufe des Jahres 2017 noch einmal erheblich aufstocken. Mit der Zusage der DFG kann nun für die nächsten Jahre ein verlässliches Angebot eingerichtet werden.
Weitere Informationen: http://www.ub.uni-frankfurt.de/publizieren/
Open-Access-Policy der Goethe-Universität: http://www.ub.uni-frankfurt.de/publizieren/oa_policy_goetheuniversitaet_2017.pdf
Kontakt: Dr. Roland Wagner, Open-Access-Beauftragter der Universität: Tel. 069/798-49101, Mail: r.wagner@ub.uni-frankfurt.de | Bernhard Wirth, Stabsstelle Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg, Tel. 069/798-39223; Mail: b.wirth@ub.uni-frankfurt.de
Wassergefilterte Infrarot-A-Strahlung lindert Schmerzen und hemmt Entzündungen
FRANKFURT. Wärme tut bei vielen Beschwerden gut, besonders, wenn sie tief ins Gewebe eindringt. Seit 1991gibt es dafür spezielle Infrarotstrahler, mit denen Mediziner vor allem bei der Wundheilung und Schmerzlinderung gute Erfahrungen machen. Das zeigt ein aktueller Übersichtsartikel von einem Sportmediziner der Goethe-Universität.
Ein bestimmter Teil des Infrarotspektrums, das Infrarot A, dringt besonders tief ins Gewebe ein. Filtert man aus dem Spektrum zudem die Anteile, welche die Hautoberfläche erhitzen, kann die Strahlung optimale Wirkung entfalten und sogar bei Entzündungen und Verbrennungen eingesetzt werden.
Das Verfahren, mit dem man aus dem Infrarot-A-Spektrum die unerwünschten Anteile herausfiltert, orientiert sich am Vorbild der Natur: In gemäßigten Klimazonen wird die Wärmestrahlung der Sonne durch das Wasser und den Wasserdampf der Atmosphäre gefiltert. Entsprechend tritt die Strahlung in der Infrarotlampe durch eine mit Wasser gefüllte Küvette. Für bestimmte in der Medizin wichtige Wellenlängen, wie zum Beispiel 820 Nanometer, kann man daher im Vergleich zu Infrarotlampen („Rotlichtlampen“) ohne Wasserfilter mit wIRA eine 6-30mal so hohe Bestrahlungsstärke anwenden.
Wassergefiltertes Infrarot A hat drei Hauptwirkungen auf das Gewebe: Es steigert wesentlich die Temperatur, die Versorgung mit Sauerstoff und die Durchblutung. Bestrahlung mit wIRA lindert Schmerzen, hemmt Entzündungen und eine vermehrte Flüssigkeitsabgabe, fördert die Infektionsabwehr und die Regeneration. Das zeigt ein aktueller Übersichtsartikel von Prof. Gerd Hoffmann vom Institut für Sportwissenschaften zu den medizinischen Anwendungen von wIRA. Der Beitrag ist in der Fachzeitschrift "Physikalische Medizin – Rehabilitationsmedizin – Kurortmedizin" erschienen.
Es gibt eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten für wIRA. So verläuft die Heilung akuter und chronischer Wunden schneller und schmerzärmer. Typische Anwendungen sind Operationswunden und chronische Geschwüre („offenes Bein“). wIRA wird außerdem eingesetzt bei Warzen, Lippen-Herpes, Gürtelrose (Herpes Zoster), Sklerodermie, Akne und Lichtalterungsschäden der Haut (aktinischen Keratosen). Auf die Haut aufgetragene Substanzen werden unter Bestrahlung mit wIRA besser aufgenommen.
Ein weiteres Anwendungsgebiet sind Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Arthrosen, Gelenkentzündungen (Arthritiden), Rückenschmerzen (Lumbago) oder Morbus Bechterew (ankylosierende Spondyloarthritis). wIRA lindert Schmerzen vom gewöhnlichen Muskelkater bis zum komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS). Die Strahlung fördert die Regeneration nach Sport und wird zudem bei Polyneuropathien und in Kombination mit Strahlentherapie oder Chemotherapie in der Tumortherapie (Onkologie) eingesetzt.
Die Schmerzminderung durch wIRA beruht auf verschiedenen Effekten: Dank der gesteigerten Durchblutung können angehäufte Stoffwechselprodukte wie Schmerzbotenstoffe, Milchsäure und Bakteriengifte besser entfernt werden. Die erhöhte Gewebetemperatur beschleunigt parallel dazu den Abbau dieser Substanzen und fördert die Regeneration. Nicht-thermische Effekte beinhalten direkte Wirkungen auf Zellen und zelluläre Strukturen und Substanzen und möglicherweise auch auf Schmerzrezeptoren. wIRA wirkt deutlich muskelentspannend und auch hierüber schmerzmindernd. Dadurch verbessert sich nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Sauerstoffversorgung im Gewebe – und das senkt deutlich das Infektionsrisiko bei Wunden.
Publikation: Hoffmann G. Klinische Anwendungen von wassergefiltertem Infrarot A (wIRA) – eine Übersicht. Phys Med Rehabilitationsmed Kurortmed. 2017;27:265-274. DOI: 10.1055/s-0043-113047, frei zugänglich unter: http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/45000, urn:nbn:de:hebis:30:3-450002
Ausführliche frei zugängliche Darstellung zahlreicher Anwendungsmöglichkeiten von wassergefiltertem Infrarot A (in Deutsch mit englischer Zusammenfassung): http://www.waerme-therapie.com/fachartikel.html
Bilder zum Download finden Sie unter www.uni-frankfurt.de/69156872
Abbildung 1: Spektren der Sonne, eines Strahlers für wassergefiltertes Infrarot A (wIRA) und von zwei Halogenstrahlern ohne Wasserfilter. Grafik: Piazena
Abbildung 2: Wundheilungsverlauf einer infizierten Wunde nach 4 Tagen und nach insgesamt 3 Wochen mit täglich dreimal 1 Stunde Bestrahlung mit wassergefiltertem Infrarot A (wIRA). Foto: Winkel
Information: Prof. Dr. Gerd Hoffmann, Institut für Sportwissenschaften, Fachbereich 5, Sport Campus Ginnheim, Tel.: (06181)62287, hoffmann@em.uni-frankfurt.de.
Friedrich Merz-Stiftungsgastprofessur zu neuer Therapie gegen Altersschäden des Gehirns
FRANKFURT. Kann man vorbeugen gegen Demenz, Altersschwerhörigkeit, Parkinson, Epilepsie und ALS? Die großen Pharma-Firmen scheinen nicht mehr daran zu glauben, aber überraschende Befunde der letzten zwei Jahre wecken die Hoffnung, dass regelmäßige Injektionen speziell designter RNA im nächsten Jahrzehnt zur Routine-Prävention gegen Altersschäden des Gehirns eingesetzt werden könnten.
Am Beispiel von zwei Krankheiten, bei denen fortschreitende Lähmungen auftreten, weil die Muskeln versorgende Nerven (Motoneuronen) absterben (SMA und ALS) zeigte der neue Therapieansatz überraschend vielversprechende Ergebnisse. An Mäusen konnte der diesjährige Merz Stiftungsgastprofessor Aaron Gitler von der Stanford University, USA, zusammen mit Prof. Georg Auburger von der Goethe Universität, den Krankheitsprozess über mehr als ein Jahr aufhalten. Unbehandelt sterben die Tiere nach 22 Tagen. Die Entdeckung, die im April 2017 in der angesehenen Fachzeitschrift „Nature“ publiziert wurde, diskutieren internationale Fachleute im Rahmen eines Symposiums
am 22. November von 9 bis 17 Uhr
im Hörsaalgebäude des Universitätsklinikums Frankfurt (Haus 22, HS 2).
In Deutschland haben an der Universitätsklinik Ulm (Direktor: Professor Albert Ludolph) bereits erste Therapie-Versuche mit RNA-Injektionen bei ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) begonnen. Prof. Jochen Weishaupt aus der Abteilung von Prof. Ludolph wird über die ALS-Arbeiten in Ulmauf dem Symposium an der Goethe-Universität berichten. Ebenso konnte Prof. Felix Rosenow von der Goethe Universität kürzlich nachweisen, dass die Injektion von RNA auch zur Behandlung von Epilepsie ein vielversprechender Weg ist.
Beim Bürgerforum haben Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, direkt mit den Forschern zu diskutieren
am 23. November (Donnerstag) von 16.30 bis 18 Uhr
im Arkadensaal des Goethe-Hauses, Großer Hirschgraben 23-25, 60311 Frankfurt.
Themen der Podiumsdiskussion mit Prof. Aaron Gitler, Prof. Georg Auburger und Prof. Felix Rosenow unter der Moderation von Vizepräsident Prof. Manfred Schubert-Zsilavecz werden sein: Lässt sich dieser Ansatz übertragen auf Krankheiten wie Parkinson und Alzheimer, auf fortschreitende Taubheit und Blindheit? An welchen Standorten kann man sich schon behandeln lassen? Wie viele Jahre werden vergehen bis zur routinemäßigen Einführung der Therapie? Mit welchen Nebenwirkungen muss man rechnen? Wie kann man schon Jahre vor Ausbruch der Erkrankung wissen, ob man sich vorbeugend behandeln lassen sollte? Anschließend besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Pressevertreter sind zu beiden Veranstaltungen herzlich eingeladen. Wenn Sie ein Interview mit Aaron Gitler oder anderen Experten bei dem Symposium wünschen, wenden Sie sich bitte an Prof. Auburger: (069) 6301-7428, auburger@em.uni-frankfurt.de.
Information: Prof. Dr. Georg Auburger, Klinik für Neurologie, Fachbereich 16, Campus Niederrad, Tel.: (069) 6301-7428, auburger@em.uni-frankfurt.de