Unabhängige Kommission stellt in einem Abschnitt wissenschaftliches Fehlverhalten fest, welches aber keine Aberkennung des Doktorgrads begründet
FRANKFURT. Nach eingehender Prüfung der Dissertation von Herrn Dr. Mathias Döpfner, der 1990 an der Goethe-Universität mit der Arbeit „Musikkritik in Deutschland nach 1945 – Inhaltliche und formale Tendenzen – Eine kritische Analyse“ promoviert wurde, stellt die Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten aufgrund der mehrfachen wörtlichen oder gedanklichen Übernahme fremder geistiger Autorenschaft zwar ein wissenschaftliches Fehlverhalten fest. Die einzelnen Befunde seien jedoch in ihrer Summe und hinsichtlich ihrer Bedeutung für den wissenschaftlichen Kern der Arbeit nicht ausreichend, um eine Aberkennung des Doktorgrades zu begründen.
Die
Kommission war im Februar 2022 tätig geworden, nachdem die Hochschulleitung
durch Hinweise von zwei auf die Findung von Plagiaten spezialisierten Experten
auf ein mögliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht worden war. Auf
Grundlage der erhobenen Vorwürfe hatte die Kommission auf Antrag des Präsidiums
ein Verfahren eingeleitet, um eine unabhängige Prüfung der Dissertation von
Herrn Dr. Döpfner vornehmen zu können. Zur fachlichen Ergänzung ihrer Expertise
hatte die Kommission zusätzlich einen musikwissenschaftlich ausgewiesenen
Forschenden kooptiert.
Nach Prüfung der Arbeit gelangte die
Kommission übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass in der Dissertation im
Abschnitt „Historische Determinanten der Deutschen Musikkritik bis 1945“ (S. 29 - 50) der Vorwurf des wissenschaftlichen
Fehlverhaltens in Form mehrfach ungekennzeichneter Übernahmen oder Aneignungen
fremden Gedankenguts erfüllt sei. Ein wissenschaftliches Fehlverhalten liege
dort vor, wo – namentlich in Form eines Text- oder Ideenplagiats – ungeprüft
originäre Formulierungen oder Gedanken der Quelle als eigene übernommen werden
oder sonst eine zu enge Anlehnung an die Quelle erfolgt, die als solche hätte
ausgewiesen werden müssen. Ein solches Vorgehen habe auch schon vor über 30
Jahren einen Verstoß gegen die damals geltenden Grundsätze guter
wissenschaftlicher Praxis dargestellt. Daneben wurde eine Reihe von Blindzitaten
und ungeprüft übernommenen Literaturangaben festgestellt, die nach geltender
Rechtsprechung ebenfalls als Plagiate zu werten sind.
Allerdings konnte die Kommission den
Vorwürfen in den Verdachtsanzeigen der beiden Plagiatssucher nicht in allen Punkten
folgen, sodass sich nach ihrer Ansicht im Ergebnis eine deutlich geringere
Anzahl an Verstößen ergibt, als dort jeweils moniert. Zu berücksichtigen ist
zudem, dass der sehr umfassende Hauptteil der Arbeit nach gegenwärtigem Stand
nicht von den Plagiatsvorwürfen betroffen ist und auch keine Anhaltspunkte für
wissenschaftliches Fehlverhalten ersichtlich sind.
Im
Interesse einer möglichst transparenten Darstellung des Verfahrens macht die
Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten auf Bitten des
Universitätspräsidenten den gesamten Beschluss öffentlich. Dieser kann unter
folgendem Link eingesehen werden: https://www.uni-frankfurt.de/131192024/
Universitätspräsident
Prof. Dr. Enrico Schleiff dankte der von Weisungen des Präsidiums und anderer
Instanzen unabhängigen Kommission für ihre gründliche und sorgfältige Arbeit,
die einen wichtigen Beitrag zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
darstelle. Die Goethe-Universität leiste mit der Transparenz einen aktiven
Beitrag zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung und öffentlichen
Nachvollziehbarkeit universitätsinterner Prüfungsprozesse.
Herr Dr. Döpfner wurde am 17.01.2023 über die Ergebnisse der Prüfung unterrichtet. Der
begründete Beschluss liegt ihm vor. Gegen den Beschluss kann Widerspruch
eingelegt werden.
Die Kommission arbeitet nach der Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Sicherung guterwissenschaftlicher Praxis. Diese ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.uni-frankfurt.de/84252590/20191209_ck-neufassung-grundsatze-final.pdf
Redaktion: Dr. Olaf Kaltenborn, Leiter Büro für PR &
Kommunikation, Tel: 069
798-13035, Fax: 069 798-763 12531, kaltenborn@pvw.uni-frankfurt.de