Gemeinsame Veranstaltung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität
FRANKFURT. Der Equal Pay Day fällt in diesem Jahr auf den 7. März. Dies ist der Tag, an welchem rein statistisch die bundesweit berechnete Einkommenslücke von Frauen und Männern wieder geschlossen ist. Ein Grund für diese Lücke beim Einkommen könnte darin liegen, dass die Entgeltsysteme nicht geschlechtergerecht sind. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität informieren
am
Donnerstag, 3. März, von 10 bis 13 Uhr
bei
einer virtuellen öffentlichen Veranstaltung zum Thema
„Entgeltgleichheit
für Frauen und Männer in hessischen Betrieben.
Überprüfung
der Geschlechtergerechtigkeit von Entgeltsystemen“
über Verfahren zur Überprüfung von Tarifverträgen und
Entgeltsystemen in Betrieben und zeigen anhand von Beispielen Guter Praxis,
welche Erfahrungen Betriebe mit diesen Verfahren machen.
Tarifverträge gelten als geschlechtsneutral. Jedoch zeigen sich
auch in Branchen mit hoher Tarifbindung deutliche Entgeltlücken zuungunsten von
Frauen. „Aufgrund der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie sind die
Tarifvertragsparteien selbst aufgefordert, Tarifverträge auf den Prüfstand zu
stellen. Denn auch sie sind nicht per se geschlechtergerecht “, sagt der
hessische Sozialminister Kai Klose. „Dafür stellt die Wissenschaft fundierte
Prüfverfahren zur Verfügung und gibt auch Anleitungen zur Anwendung an die
Hand.“ Um diese Prüfverfahren geht es bei der gemeinsamen Veranstaltung von
Hessischem Sozialministerium und Goethe-Universität zum Equal Pay Day 2022.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, dieses Prinzip ist in den
meisten Entgeltsystemen weitestgehend abgesichert. „Komplizierter wird es, wenn
gleiche Entgelte für gleichwertige Tätigkeiten gezahlt werden sollen“, sagt Dr.
Christa Larsen vom Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der
Goethe-Universität. Gleichwertig sind Tätigkeiten, wenn nach den folgenden
Kriterien eine Vergleichbarkeit vorliegt: 1. Wissen und Können, 2.
psycho-soziale Kompetenzen, 3. Verantwortung und 4. physische Anforderungen.
Nach diesen Kriterien können die sogenannten Männer- und Frauenberufe oft als
gleichwertig eingestuft werden – zum Beispiel können die Tätigkeiten einer Erzieherin
einerseits und eines Handwerkers andererseits als gleichwertig betrachtet
werden. Ähnliches gelte für Bäckereifachverkäuferinnen und Bäcker, meint Dr.
Andrea Jochmann-Döll, die sich seit vielen Jahren mit der Thematik beschäftigt
und entsprechende wissenschaftlich fundierte Überprüfungsverfahren
mitentwickelt und erprobt hat. Dr. Jochmann-Döll begleitet das Hessische
Ministerium für Soziales und Integration und die Goethe-Universität fachlich in
dieser Thematik.
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert die
Anwendung eines erprobten Überprüfungsverfahrens, das eg-check Verfahren,
abrufbar unter eg-check.de. Bei der Umsetzung werden Betriebe und
Sozialpartner auf vielfältige Weise unterstützt. Wie das Verfahren in der
Praxis funktioniert, darüber berichten bei der Veranstaltung drei Betriebe aus
so unterschiedlichen Branchen wie dem Bankengewerbe, der Telekommunikation und
dem Gastgewerbe/Catering. Alle drei haben dieselbe Erfahrung gemacht: Die
Überprüfung der Entgeltgerechtigkeit macht sie als Arbeitgeber attraktiv. Denn
immer mehr Beschäftigte wollen bei einem Arbeitgeber tätig sein, bei dem es
fair zugeht, auch in finanzieller Hinsicht. Dies kann die dringende Suche nach
Fachkräften erleichtern und für Arbeitgeber von Vorteil sein.
Die Veranstaltung bildet den Schlusspunkt des Sozialpartnerdialogs
zur Entgeltgleichheit in Hessen, den das Hessische Ministerium für Soziales und
Integration bereits 2019 gestartet hat. Eingebunden sind die Sozialpartner der
größten Branchen in Hessen. Sie haben sich in den vergangenen Monaten in
mehreren Workshops mit der Thematik befasst. Mit einem Rückblick auf den
bisherigen Dialog bringen sich die Sozialpartner auch bei dieser Veranstaltung
ein und unterstreichen damit nochmals die Wichtigkeit des Themas auch für sie.
Das
Programm kann unter https://www.iwak-frankfurt.de/wp-content/uploads/2022/02/Einladung-und-Programm_Entgeltgleichheit-fur-Frauen-und-Manner-in-hessischen-Betrieben_3_Marz-2022_10-bis-13-Uhr.pdf
eingesehen werden. Anmeldungen sind dort ebenfalls noch möglich.
Weitere Informationen und Interviewanfragen:
Dr.
Christa Larsen
Institut
für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität
Telefon
069 798-22152
E-Mail
c.larsen@em.uni-frankfurt.de
www.iwak-frankfurt.de/projekt/hessischer-lohnatlas/
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Pressereferat
Verantwortlich: Alice Engel
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