Tagung in Frankfurt befasst sich mit Reform des Betäubungsmittelgesetzes, die kommende Woche verabschiedet werden soll
Aller Voraussicht nach wird in der kommenden Woche das vieldiskutierte Cannabisgesetz im Bundestag verabschiedet. An morgigen Freitag befasst sich an der Goethe-Universität das 2. Frankfurter Symposium zum Betäubungs- und Arzneimittelstrafrecht mit dem Gesetz und den erwartbaren Folgen aus kriminalwissenschaftlicher Sicht. „Goethe-Uni aktuell“ sprach im Vorfeld der Tagung mit den Veranstaltern Prof. Matthias Jahn (Goethe-Universität) und Prof. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu (Universität des Saarlandes).
FRANKFURT.
„Schwachstellen rechtfertigen kein Festhalten am Status Quo“ – so sehen der
Frankfurter Rechtswissenschaftler Prof. Matthias Jahn und sein Kollege Prof.
Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu aus dem Saarland die als Cannabisgesetz bekannte Reform des
Betäubungsmittelgesetzes. Eine Entkriminalisierung von privater Herstellung und
dem Besitz in geringen Mengen lässt aus ihrer Sicht hoffen, dass die Gefahren
des Konsums besser in den Blick genommen werden können. Die kriminalrechtlichen
Folgen und Schwachstellen des Gesetzes sind Thema des 2. Frankfurter Symposiums
zum Betäubungs- und Arzneimittelstrafrecht, das morgen an der
Goethe-Universität stattfindet.
Das heftig umstrittene Cannabisgesetz wird aller Voraussicht nach
kommende Woche im Bundestag verabschiedet – viel später, als ursprünglich von
der Fachwelt erwartet. Dennoch gibt es bereits jetzt aus kriminalrechtlicher
Sicht einiges zu besprechen. Den Impulsvortrag bei der Veranstaltung hält der
Bundesdrogenbeauftragte Dr. Burkhard Blienert, er spricht über alte und neue
Baustellen in der deutschen, europäischen und globalen Drogenpolitik. Die
Panels befassen sich u.a. mit den Vor- und Nachteilen des Cannabisgesetzes, mit
der derzeitigen Rechtspraxis im Hinblick auf das Betäubungsmittelgesetz und mit
rechtlichen Veränderungen bei der Verfolgung und Ahndung härterer Drogen.
Im Vorfeld der Tagung sprach das Online-Magazin „Goethe-Uni aktuell“ mit den Veranstaltern Prof. Matthias Jahn (Goethe-Universität) und Prof. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu (Universität des Saarlandes). Das vollständige Interview lesen Sie unter: https://aktuelles.uni-frankfurt.de/gesellschaft/cannabis-gesetz-schwachstellen-rechtfertigen-kein-festhalten-am-status-quo/
Medienvertreter können sich noch kurzfristig anmelden unter: https://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/oglakcioglu/symposium.html
Das Plakat und Bilder der beiden Veranstalter zum Download: https://www.uni-frankfurt.de/149374757
Weitere Informationen
Prof.
Dr. Matthias Jahn
Strafrecht,
Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie
Telefon
069 798-34336
E-Mail
jahn@jur.uni-frankfurt.de
Homepage:
http://www.jura.uni-frankfurt.de/44949022/jahn
Redaktion: Dr. Anke Sauter, Referentin für Wissenschaftskommunikation,
Büro für PR & Kommunikation, Telefon 069 798-13066, Fax 069 798-763-12531, sauter@pvw.uni-frankfurt.de