Jul 3 2007

Finanzminister Karlheinz Weimar: Universität Frankfurt könnte Anteil von insgesamt bis zu 70 Millionen Euro aus Veräußerungserlösen erhalten

Veräußerungserlöse des Campus Bockenheim fließen in Stiftungsuni

Die Verhandlungen zwischen der Hessischen Landesregierung und der Universität Frankfurt über die Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf der Hochschul-Liegenschaften des Campus Bockenheim sind abgeschlossen: Die Johann Wolfgang Goethe-Universität kann danach einen Teil der Veräußerungserlöse für den Aufbau eines Stiftungskapitals verwenden. Finanzminister Karlheinz Weimar und Universitätspräsident Prof. Rudolf Steinberg stellten am Montag die Planung, die den Aufbau des Stiftungskapitals für die Universität Frankfurt regeln soll, vor.

„Die Universität Frankfurt hat als Stiftungshochschule die Chance, national und international eine Spitzenstellung zu erreichen“, erklärte Finanzminister Karlheinz Weimar. „Die Landesregierung wird die Voraussetzungen dafür schaffen, der Stiftungsuniversität einen erfolgreichen Start zu ermöglichen.“

Universitätspräsident Prof. Rudolf Steinberg bedankte sich, dass das Land Hessen die Erlöse aus allen städtischen Stiftungsgrundstücken teilweise in die neue Stiftungsuniversität einbringen will. „Das sichert der Stiftungsuniversität einen hervorragenden Start. Die Planung beinhaltet auch Punkte, die für Stifterinnen und Stifter aus der Bürgerschaft ein starker Ansporn sind, sich noch mehr als bisher für ihre Universität einzusetzen.“

Inhalte dieser Planung sind:

1. Mit der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität wird das Land einen Betrag in Höhe von 20 Millionen Euro in das Stiftungskapital der Universität einbringen.

2. Zusätzlich sagt das Land zu, so genannte ‚matching funds’ bis zu einer Summe von insgesamt 50 Millionen Euro zu erbringen. Konkret heißt dies: Für jeden von der Universität Frankfurt eingeworbenen Euro von privater Seite erhält diese jeweils einen Euro vom Land Hessen. Die matching funds werden fällig nach Eingang der entsprechenden Veräußerungserlöse.

3. Abhängig von dem Gesamtbetrag der erzielten Veräußerungserlöse wird das Land prüfen, ob und in welchem Maße die Regelung auch auf Stiftungen Dritter anzuwenden sind, die über eine Gesamtsumme von 50 Millionen Euro hinausgehen.

4. Die übrigen Erlöse werden der Finanzierung von Neubauten auf den beiden Campi Westend und Riedberg dienen.

Hintergrund

Die Liegenschaften des Campus Bockenheim werden im Zuge der Standortneuordnung der Universität in den nächsten Jahren vollständig geräumt. Das Land beabsichtigt deshalb, das Gelände insgesamt zu veräußern und schrittweise nach Räumung durch die Universität dem Erwerber zu übergeben. Die Grundstücke sind der Universität seinerzeit von der Stadt Frankfurt für die universitäre Nutzung geschenkt worden. Im Jahre 1999 wurde zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt der sog. Kulturvertrag geschlossen. In diesem verzichtete die Stadt auf das ihr für den Fall der Aufgabe der universitären Nutzung zustehende Heimfallrecht und bestimmte, dass Erlöse aus einer eventuellen Veräußerung „für die Entwicklung der Universität“ genutzt werden müssten. Diese Bestimmung des Kulturvertrages war eine wesentliche Voraussetzung für die Verlagerung der Universität auf die neuen Campi Westend und Riedberg.

Die im Laufe der nächsten Jahre anfallenden Veräußerungserlöse werden deshalb im Einklang mit dem Kulturvertrag ausschließlich für die Entwicklung der Universität verwandt.

Informationen: Hessisches Ministerium der Finanzen, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jürgen Harrer, Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden, Tel: 0611 / 32 – 2457, Fax: 0611 / 32 – 2433, presse@hmdf.hessen.de

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