Feb 15 2008

Neue Regelung gemeinsamer Berufungsverfahren und mehr Einfluss für den Senat

Stiftungsuniversität beschließt autonome Berufungssatzung

FRANKFURT. Der Senat der Goethe-Universität hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig eine neue Berufungssatzung beschlossen. Mit dieser macht er von der Möglichkeit eigenständiger, vom Hessischen Hochschulgesetz abweichender Regelungen Gebrauch.

Ziel der Neuregelung ist die maßgeschneiderte Ausgestaltung des Berufungsverfahrens. Die Umwandlung der Johann Wolfgang Goethe-Universität in eine Stiftung des öffentlichen Rechts wird zum Anlass genommen, das Berufungsverfahren fortzuentwickeln mit dem Ziel, die Qualität der Berufungen zu sichern, die Verfahrenstransparenz zu erhöhen und die Konkurrenzfähigkeit der Universität Frankfurt im internationalen Wettbewerb um die Rekrutierung der besten WissenschafterInnen aus aller Welt zu stärken.

Eine zentrale Neuregelung stellt die Ausgestaltung außerordentlicher Berufungsverfahren dar, die bislang nach den in bestimmten Fällen wenig passenden Bestimmungen des Hessischen Hochschulgesetzes durchgeführt werden mussten. Dies betrifft etwa die Durchführung gemeinsamer Berufungsverfahren mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder die Kooptation von WissenschaftlerInnen, die bereits an einer vergleichbaren Institution tätig sind.

Gestärkt wird außerdem die Mitverantwortung des Senats in Berufungsverfahren, zum Beispiel durch die frühzeitige Bestellung eines/einer Senatsbeauftragten, der/die die Berufungsverfahren der Fachbereiche von Anfang an begleitet. Die Satzung tritt in Kraft, wenn ihr der Hochschulrat in seiner ersten Sitzung zugestimmt hat. Dies soll im März 2008 der Fall sein.