Jan 26 2007

Senat der Universität Frankfurt diskutiert über die Unterstützung der AStA-Initiative zur Verfassungsklage gegen die Studiengebühren

Senatsbeschluss zur Verfassungsklage

FRANKFURT. In seiner gestrigen Sitzung wurde dem Senat der Universität Frankfurt seitens des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) ein Resolutions-Antrag vorgelegt, in dem der Senat aufgefordert wurde die AStA-Initiative zur Verfassungsklage gegen die Studiengebühren zu unterstützen. Der sich primär auf Art. 59 (Unterrichtsgeldfreiheit) der Hessischen Landesverfassung berufende vorgeschlagene Resolutionstext lautete: »Der Senat hält es für wünschenswert, dass der Hessische Staatsgerichtshof möglichst bald die Verfassungskonformität des Studienbeitragsgesetzes mit der Hessischen Verfassung überprüfen kann. Er unterstützt deshalb die Bestrebungen der Verfassten Studierendenschaft und der Initiative ›Für Solidarität und freie Bildung‹, zügig die entsprechenden Verfahren, in Form des abstrakten Normenkontrollverfahrens, zum Staatsgerichtshof einzuleiten.«

Nach ausgiebiger Diskussion in der Runde der Senatoren wurde der ursprüngliche Resolutionstext des AStA abgelehnt. Vor allem von den studentischen Senatsmitgliedern wurde bezweifelt, ob die AstA-Initiative sinnvoll sei. Die angekündigten Anträge aus dem Hessischen Landtag seien zielführender.

An Stelle des Asta-Entwurfs wurde mehrheitlich bei zwei Enthaltungen folgender modifizierter Text angenommen:

Unterstützung der Initiative zur Verfassungsklage Senatsbeschluss vom 24. Januar 2007

»Der Senat hält es für wünschenswert, dass der Hessische Staatsgerichtshof möglichst bald die Verfassungskonformität des Studienbeitragsgesetzes mit der Hessischen Verfassung überprüfen kann. Er unterstützt deshalb alle Bestrebungen, die entsprechenden Verfahren zügig, in Form des abstrakten Normenkontrollverfahrens, zum Staatsgerichtshof einzuleiten.«