FRANKFURT. Vor dem Hintergrund der noch bis zum 30. September andauernden Rückmeldephase hat der Hochschulrat der Goethe-Universität den Wegfall der Studienbeiträge zum Wintersemester 2008/2009 kritisiert. Der Hochschulrat stellte fest, wenn der Hessische Landtag die Abschaffung beschließe, müsse er den Hochschulen die dadurch wegfallenden Haushaltsmittel kurzfristig ersetzen, um Einnahmeausfälle zu vermeiden. »Um den Hochschulen die nötige Planungssicherheit zu geben, müssen diese zusätzlichen Mittel längerfristig abgesichert werden«, unterstrich sein Vorsitzender Dr. Rolf-E. Breuer. Der Hochschulrat betonte nachdrücklich, dass die Finanzierung nicht zu Lasten der Universitäten und damit der Studierenden gehen dürfe. Insbesondere gelte es, die Förderprogramme HEUREKA und LOEWE unvermindert zu erhalten.
Der Hochschulrat der Goethe-Universität hat als ein zentrales Entscheidungsgremium die Funktion eines Aufsichtsrates inne. Er besteht aus elf Mitgliedern, von denen zehn hochschulexterne Persönlichkeiten sind. Fünf dieser Mitglieder werden vom Senat, vier vom Präsidium und ein Mitglied vom Stiftungskuratorium vorgeschlagen und für vier Jahre vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bestellt. Das elfte Mitglied ist ein Vertreter des HMWK. An den Sitzungen des Hochschulrats nimmt das Präsidium sowie ein Vertreter des Senats beratend teil.
Der Hochschulrat wirkt an der Bestellung der Mitglieder des Präsidiums mit. Er beruft ferner nach dem Beschluss des Präsidiums das Stiftungskuratorium und stimmt nach dem Beschluss des Präsidiums und des Senats der Grundordnung und einer Reihe wichtiger Satzungen zu (weitere Informationen unter www.uni-frankfurt.de/ org/ltg/grem/hsrat/index.html).