Okt 24 2008

Goethe-Universität verabschiedet ›Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen privater Dritter‹

Mehr Transparenz bei Einwerbung privater Mittel

FRANKFURT. Nach dem einstimmigen Votum des Senats am 22. Oktober ist die Goethe-Universität die erste deutsche Hochschule, die den Umgang mit privaten Spenden, Stiftungen und Sponsoring in einem Kodex verbindlich regelt.

»Durch die am 1. Januar 2008 vollzogene Umwandlung in eine Stiftungsuniversität, die stark steigende Zuwendung privater Dritter sowie eine große Zahl neuer Stiftungsprofessuren, bestand hier ein dringender Regelungsbedarf«, so Vizepräsident Prof. Werner Müller-Esterl, unter dessen Leitung eine entsprechende Senatskommission den Vorschlag erarbeitet hatte. »Damit kommt der Goethe-Universität als größter deutscher Stiftungsuniversität bei der Verbesserung der Transparenz im Umgang mit privaten Zuwendungen eine Vorreiterrolle zu«, betonte Müller-Esterl.

Die Richtlinie legt für Zuwendungen von privaten Dritten Standards fest. So müssen Zuwendungen an die Goethe-Universität gemeinnützigen Zwecken dienen und dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden:

  • Die Freiheit von Forschung und Lehre und die Unabhängigkeit der Goethe-Universität von wirtschaftlichen und partikularen Interessen sind zu gewährleisten;
  • das Ansehen der Goethe-Universität muss gewahrt bleiben;
  • Zuwendungen müssen unabhängig von Umsatzgeschäften mit der Goethe-Universität sein und dürfen nicht zur Voraussetzung von Umatzgeschäften mit der Goethe-Universität gemacht werden;
  • Zuwendungen müssen der Goethe-Universität als Institution zugute kommen - direkte Zuwendungen an Mitglieder der Goethe-Universität als Person sind unzulässig;
  • die Transparenz ist zu gewährleisten.


Auch Ablehnungsgründe gehen aus der neuen Richtlinie hervor: »Eine Zuwendung ist insbesondere abzulehnen, wenn der Geldgeber einen Einfluss auf die konkreten Belange und Inhalte von Forschung und Lehre nehmen will oder die Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Besetzung von Stellen oder der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen für sich beansprucht.«

Eine neue, unabhängige Kommission wacht kontinuierlich darüber, dass die Kriterien eingehalten werden. Diese kann von jedem Mitglied der Hochschule in begründeten Zweifelsfällen angerufen werden und vom Präsidium beratend hinzugezogen werden. Sie kann gegenüber dem Präsidium Empfehlungen aussprechen. Einmal im Jahr muss das Präsidium gegenüber dem Senat Rechenschaft ablegen über erfolgte Zuwendungen.

»Alle potenziellen Stifter und Spender sollen wissen, dass private Mittel an der Goethe-Universität hoch willkommen sind. Wir sind jedem sehr dankbar, der sich für die Goethe-Universität einsetzt«, so Müller-Esterl. Private Gelder seien vor allem in jenen Bereichen gut angelegt, in denen es um die Förderung von Spitzenforschung gehe: »Hier bietet die Goethe-Universität ein hervorragendes Entwicklungspotenzial.« Um so wichtiger sei es, dass die Gewährung von Mitteln auf der Grundlage klarer Kriterien geschehe, die die wohlverstandenen Interessen von Stiftern und Stiftungsuniversität in ein sinnvolles Verhältnis stellen, ergänzte der Vize-Präsident.

Informationen: Ayse Asar, Justitiarin des Präsidiums, Tel.: (069)798-28074, a.asar@em.uni-frankfurt.de