Jan 15 2005

Verwaltungsgericht Frankfurt untersagt kurzfristig die Veranstaltung

Fall Protsch: Pressekonferenz findet nicht statt

FRANKFURT. Die Universität Frankfurt hatte heute um 15 Uhr zu einer Pressekonferenz eingeladen, um die Öffentlichkeit im Fall Protsch über die Ergebnisse der Arbeit der Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und die Konsequenzen, die sich daraus für die Universität ergeben, zu unterrichten.

Informationen zum Bericht der Kommission wollte deren Vorsitzender, Prof. Ulrich Brandt geben. Für die Universität wollte Präsident Prof. Rudolf Steinberg Stellung nehmen.

Um 15.10 Uhr ging per Fax eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt auf Antrag von Herrn Protsch ein; im Wortlauf: „Den Antragsgegnern wird untersagt, den Abschlussbericht der Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten vor dem 04.02.2005 in einer Pressekonferenz, Pressemitteilung oder sonst öffentlich darzustellen und zu verbreiten.“

Eine Begründung des Beschlusses liegt der Universität zur Stunde nicht vor.

Prof. Steinberg gab der Presse den Beschluss bekannt und bedauerte außerordentlich, dass dem erheblichen Informationsbedürfnis nicht nur innerhalb der Universität, sondern auch der breiten Öffentlichkeit nicht Rechnung getragen werden dürfe. Steinberg machte deutlich, dass er den Beschluss im Lichte des §3 des Landespressegesetzes, der einen grundsätzlichen Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Behörden vorsieht, für fragwürdig hält.

Steinberg kündigte an, dass sich die Universität vorbehält, Rechtsmittel einzulegen, so bald der Universität die Begründung des Beschlusses durch das Verwaltungsgerichtes vorliegt und geprüft worden sei. Es sei schwer erträglich, dass der Presse ein solcher ‚Maulkorb’ umgehängt werde.

Auf Rückfrage, warum die Universität Herrn Protsch drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme zum Bericht gebe, über die Ergebnisse aber bereits zwei Tage nach Anlaufen der Frist informieren wolle, sagte Steinberg, dass hier zwei Verfahrensfragen verquickt würden. Herr Protsch sei im Rahmen der Untersuchungen der Kommission ohne Erfolg wiederholt einladen worden, eine Stellungnahme persönlich abzugeben; sein Anwalt habe Akteneinsicht erhalten und diese auch genutzt.

Darauf hin hat die Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten ihren Abschlussbericht fertig gestellt und dem Präsidenten übermittelt. Das Verfahren vor der Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten ist damit abgeschlossen.

Der Bericht ist vom Präsidenten in die laufenden Ermittlungsverfahren (staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren; Disziplinarverfahren) eingeführt worden. In diesem Zusammenhang ist Herrn Protsch die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt worden.

Kontakt: Prof. Rudolf Steinberg, Präsident der Universität Frankfurt; Tel: 069 / 798 22232; E-Mail: praesident@uni-frankfurt.de