Jan 25 2008

Senat der Universität Frankfurt beschließt veränderte Bedingungen des Hochschulzugangs

Das Abitur zählt

FRANKFURT. Zum Studium an der Universität Frankfurt werden in Zukunft nur noch Studienbewerber mit Abitur zugelassen. Als ersten Gegenstand autonomer Regelung beschloss dies der Senat der Hochschule in seiner Sitzung am 23. Januar. Dem Senat war es wichtig, deutlich zu machen, dass dadurch die unterschiedlichen Profile von Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen erhalten blieben.

Nach dem mit großer Mehrheit verabschiedeten Beschluss werden Studienanfänger mit Fachhochschulreife künftig nicht mehr an der Goethe-Universität studieren können. Anerkannt bleiben die Studienqualifikation durch die allgemeine und die fachgebundene Hochschulreife sowie durch die Meisterprüfung. Bereits eingeschriebene Studierende mit Fachhochschulreife bleiben von dem Beschluss unberührt.

Seit einigen Semestern können Studienanfänger nach dem Hessischen Hochschulgesetz auch ohne Abitur in den neuen B. A.-Studiengängen zugelassen werden. Universitätspräsident Prof. Rudolf Steinberg erläuterte, dass die Universität Frankfurt an der auch in den anderen Bundesländern üblichen Zugangsvoraussetzung – dem Abitur – festhalten werde. Denn nur so sei ein erfolgreiches wissenschaftliches Studium gewährleistet. Durch die Neuregelung bliebe Studierenden, die aufgrund der Fachhochschulreife mit falschen Voraussetzungen an die Universität kämen, ein womöglich frustrierender Studienablauf erspart.

Informationen: Heidemarie Barthold, Referentin für Lehr- und Studienangelegenheiten, Campus Bockenheim, Senckenberganlage 31, 60325 Frankfurt. Tel: (069) 798-22476, h.barthold@vdv.uni-frankfurt.de