Sep 22 2007

Präsidium der Universität Frankfurt wirbt um breiten Konsens bei Entscheidung über Stiftungsuniversität

Appell an die Fraktionen des Hessischen Landtages

Das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität hat sich in gleichlautenden Briefen an die hochschulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der im hessischen Landtag vertretenen Fraktionen gewandt. Hierin wird um eine breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf geworben, der voraussichtlich am 27. September 2007 vom Hessischen Landtag in Dritter Lesung verabschiedet werden soll. Nach dem eindeutigen Abstimmungsergebnis im Uni-Senat, der in dieser Woche ohne Gegenstimme für eine Umwandlung in eine Stiftungsuniversität votiert hatte, appellierte Universitätspräsident Rudolf Steinberg nun an die Abgeordneten: „Das einhellige Votum des Senats macht deutlich, dass nach der intensiven Diskussion der letzten Monate nun ein breiter innerer Konsens besteht über die Chancen, die die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität bietet. Es wäre nach dem überzeugenden Votum des Senats ein gutes Zeichen, wenn der Hessische Landtag mit breiter Mehrheit dem Gesetzentwurf der §§ 100a ff. HHG (Hessisches Hochschulgesetz) in Dritter Lesung zustimmen könnte.“

Der Weg zu einem fraktionsübergreifenden Konsens ergebe sich aus der Geschäftsordnung des Landtages. In dem Vierten Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes stünden nicht nur die Vorschriften über die Stiftungsuniversität, sondern auch andere Regelungen zur Abstimmung. Da nicht zu erwarten sei, dass die Oppositionsfraktionen auch diesem Teil des Gesetzentwurfs zustimmen werden, könnte der Landtag von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Abschnitt über die Stiftungsuniversität „getrennt zur Beratung und Abstimmung zu stellen.“ (§ 19 Abs. 1 GO-LT) Damit könnte die Zustimmung möglichst aller Fraktionen des hessischen Landtages zu diesem Teil des Gesetzes dokumentiert werden.

Die Universität Frankfurt habe sich nach einem intensiven Diskussionsprozess in großem Einvernehmen entschieden, die Chance eines organisatorischen Neuanfangs zu ergreifen, der bundesweit schon jetzt auf großes Interesse stößt. Dieser mutige Schritt in die Zukunft stelle gleichzeitig eine Rückkehr zu den Wurzeln der Universität dar. „Alle Fraktionen des Hessischen Landtags werden herzlich gebeten, jenseits des Parteienstreits diesen Schritt mit ihrem positiven Votum zu begleiten.“

Das Präsidium weist darauf hin, dass in den Beratungen der letzten Monate wichtige Anregungen aller Fraktionen des Landtages berücksichtigt worden seien: So verabschiedete der Senat auch „Eckpunke für eine Grundordnung der Stiftungsuniversität“ sowie „Eckpunkte: Grundsätze für die Zusammenarbeit der Goethe-Universität mit privaten Dritten“. Wesentlicher Punkt dieser Grundordnung werde eine stärkere Mitwirkung des Senats bei grundlegenden Entscheidungen sein. Die Mitwirkungsrechte gingen dabei deutlich über die Bestimmungen des HHG hinaus. Die vorgesehene Regelung zum Vorschlagsrecht des Senats (2/3 Mehrheit) zur Ernennung der Mitglieder des Hochschulrates sichere auch den nicht-professoralen Gruppen Mitwirkungsrechte im Senat. Fünf Vorschläge für Mitglieder des Hochschulrats kommen von Seiten des Senats. Insgesamt schlägt die Universität sogar neun Hochschulratsmitglieder (von elf) vor. Dadurch entstehe eine Hochschulnähe wie sie in keinem anderen Hochschulgesetz vorgesehen sei. Die immer wieder geäußerte Befürchtung, der Hochschulrat könne zu wirtschaftsnah besetzt werden, sei bei dieser Mehrheitsverteilung nicht stichhaltig.

Eine Pilotwirkung werden nach Ansicht des Präsidiums die Grundsätze für die Zusammenarbeit der Goethe-Universität mit privaten Dritten entfalten. „Zum ersten Mal gibt sich eine Universität in Deutschland Regeln in diesem Bereich“, erklärt Präsident Steinberg. Sie ergänzten die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) initiierten Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Auch in diesem Punkt habe der offene und konstruktive Dialog der letzten Monate zu innovativen Lösungen geführt. Abschließend versichert Rudolf Steinberg: „Es versteht sich, dass in den nächsten Monaten noch viel Arbeit auf die Universität zukommt. Wir werden die noch offenen Fragen in demselben Geist konstruktiver Zusammenarbeit mit allen Gruppen in der Universität lösen wie bisher.“

Informationen: Dr. Olaf Kaltenborn, Universität Frankfurt, Abteilungsleiter Marketing&Kommunikation, Telefon (069) 798-23935, Telefax (069) 798-28530, E-Mail: kaltenborn@pvw.uni-frankfurt.de, Senckenberganlage 31, 60325 Frankfurt am Main