Liebe Azubis,
liebe I-Anwärter*innen,
liebe Praktikant*innen,
herzlich willkommen auf der Webseite der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Goethe-Universität Frankfurt. Als JAV vertreten wir die Interessen der Auszubildenden und Jugendlichen der Goethe-Universität. Wir stehen euch jederzeit für Fragen zu Arbeit und Ausbildung zur Verfügung.
Wenn ihr Fragen, Probleme oder Anregungen habt, meldet euch gerne bei uns per Mail oder persönlich. Als Azubis und Jugendliche habt ihr das Recht während der Arbeitszeit zu uns zu kommen.
Viele Grüße
Eure Jugend- und Auszubildendenvertretung
Antragsrecht:
Die JAV kann alle Maßnahmen, die Jugendliche oder Auszubildende betreffen beim Personalrat beantragen. Dafür muss sie zunächst einen Sitzungsbeschluss fassen, welcher dann eingereicht wird. Die JAV berät dann gemeinsam mit dem Personalrat über den Beschluss. Nach der Beratung kann der Personalrat entscheiden, ob er den Beschluss mit der Dienststellenleitung bespricht. Der PR kann den Beschluss der JAV auch als unbegründet zurückweisen.
Die JAV ist dazu verpflichtet die Auszubildenden ständig über den Stand der Beratung zu informieren. Hierzu kann ein persönliches Gespräch, ein Schreiben an die Betroffenen oder die Darstellung auf der Jugend- und Auszubildendenversammlung gewählt werden.
Schutzbestimmungen:
Die JAV-Mitglieder genießen einen besonderen Schutz vor persönlicher Benachteiligung und Behinderung ihrer Tätigkeiten. Das Hessische Personalvertretungsgesetz untersagt jede Handlung, die eine Störung der JAV-Arbeit verursacht.
JAV-Mitglieder dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Beschäftigte. Dies gilt insbesondere für Vorgesetzte, andere Beschäftigte und außerbetriebliche Stellen, wie z.B. die Berufsschulen.
Übernahmerecht und Kündigungsschutz:
Damit es auch während der Ausbildung möglich ist, das Amt eines JAV-Mitglieds ohne Furcht vor späteren Nachteilen wahrzunehmen, genießen JAV-Mitglieder Kündigungsschutz und haben ein Recht auf Übernahme. Dieser besondere Schutz beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet ein Jahr nach dem Ausscheiden aus der JAV.
Personelle Maßnahmen:
Bei Einstellungen von Angestellten hat der Personalrat ein uneingeschränktes, bei Beamten ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht. An den Beratungen des Personalrats über die Einstellungen von Auszubildenden hat die JAV ein Teilnahme- und Stimmrecht. Die JAV hat das Recht bei den Bewerbungsgesprächen von Auszubildenden teilzunehmen.
Geheimhaltungspflicht:
Alle Mitglieder der JAV sind verpflichtet über Angelegenheiten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.
Informationen, die ein JAV-Mitglied nicht in seiner Funktion erfahren hat, fallen nicht unter die Schweigepflicht. Dies betrifft allgemein zugängliche Informationen z.B. durch ein Gespräch in der Pause. Genauso besteht auch keine Schweigepflicht innerhalb der JAV. Um kompetente Entscheidungen treffen zu können, ist eine JAV verpflichtet sich regelmäßig untereinander über aktuelle Fälle auszutauschen.
Die JAV ist zu Wahrung des Persönlichkeitsschutzes verpflichtet. Dies bedeutet, dass keine Namen oder vertrauliche persönliche Angaben über Auszubildende weitergegeben werden dürfen. Diese Regelung betrifft insbesondere Weitergabe an die Dienstellenleitung, Vorgesetzte oder Mitarbeiter*innen.
Bei Fragen, Problemen oder Anregungen:
E-Mail: JAV@uni-frankfurt.de
Hauspost:
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Hauspostfach 2
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