Feb 26 2009

Hochschule und Gewerkschaften beschließen Eckpunktevereinbarung

Wissenschaftsspezifischer Tarifvertrag

FRANKFURT. Am heutigen Mittwoch, den 25. Februar, hat sich die Goethe-Universität mit den Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb-tarifunion auf den Abschluss einer Eckpunktevereinbarung geeinigt und diese unter Gremienvorbehalt paraphiert.

Danach wird die Goethe-Universität das Ergebnis der Einkommens-Tarifverhandlungen des Landes Hessen sowie zukünftige Einkommensentwicklungen auch auf die Beschäftigten der Goethe-Universität anwenden. Dies stellt sicher, dass die Universitätsbediensteten finanziell wie die Landesbeschäftigten gestellt werden.

Der künftige Manteltarifvertrag wird im wesentlichen dem noch abzuschließenden Tarifvertrag des Landes Hessen mit wissenschaftsspezifischen Sonderregelungen des § 40 TV-L entsprechen. Der Tarifvertrag wird auch die Einführung von leistungsbezogenen Vergütungsteilen ermöglichen. Weiterer wichtiger Punkt ist die Umsetzung der sogenannten „Dienstvereinbarung anlässlich der Überleitung der Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Umwandlung der Johann Wolfgang Goethe-Universität in eine Stiftungsuniversität“ vom 18. Juli 2007.

Der Verhandlungsführer der Goethe-Universität, Kanzler Hans Georg Mockel, äußerte sich zufrieden über das Ergebnis der bisherigen Verhandlungen. Die Goethe-Universität habe damit einen weiteren Schritt zu einem wissenschaftsspezifischen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Goethe-Universität gemacht.

Informationen Ayse Asar, Justitiarin des Präsidiums, Senckenberganlage 31, Tel: (069) 798-28074, a.asar@em.uni-frankfurt.de