Mai 9 2008

Neue Berufungssatzung ermöglicht einzigartige Kooperation

Städel-Vize Sander wird Professor der Goethe-Universität

FRANKFURT. Die Goethe-Universität und das Frankfurter Städel Museum haben gemeinsam die Städel-Kooperationsprofessur der Universität Frankfurt eingerichtet. Die in ihrer Art deutschlandweit einzigartige Professur verbindet ein engagiertes kunsthistorisches Universitätsinstitut mit einem der renommiertesten Museen Europas. Inhaber der neuen Professur, mit der das Kunstgeschichtliche Institut der Universität und das Städel ihre bestehende Zusammenarbeit vertiefen, ist Jochen Sander, Sammlungsleiter für Deutsche und Niederländische Malerei vor 1800 und stellvertretender Direktor des Städel. Sander wird zur Hälfte seiner bisherigen Aufgabe als Museumskustos nachkommen und zur anderen Hälfte seiner neuen Aufgabe als Universitätsprofessor.

Grundlage für die ungewöhnliche Kooperation ist die neue Berufungssatzung der Goethe-Universität. Das Regelwerk wurde im Zuge der seit 1. Januar 2008 bestehenden Autonomie der Universität unlängst im Senat verabschiedet. Danach ist die »kooptative« Berufung einer Persönlichkeit möglich, die bereits in leitender Position an einer außeruniversitären Einrichtung tätig ist. Auf die Durchführung eines förmlichen Ausschreibungsverfahrens kann in diesem Fall verzichtet werden.

Sander ist einer der international renommiertesten Spezialisten der Malerei des Spätmittelalters und der Renaissance. Er verbindet eine hohe wissenschaftliche Qualifikation mit modernsten museologischen Kenntnissen. Sander wurde 1987 mit einer Arbeit zur ›Stilentwicklung und Chronologie des Hugo van der Goes‹ an der Universität Bochum promoviert. Unmittelbar nach der Promotion holte ihn das Städelsche Kunstinstitut nach Frankfurt. 1991 wurde er zum Leiter der Gemäldeabteilung des Museums ernannt. Neben der Erstellung von international hoch beachteten wissenschaftlichen Bestandskatalogen zeichnete er für eine Reihe von herausragenden Ausstellungen und Ausstellungskatalogen verantwortlich. Besonders hervorzuheben sind hier ›Die Entdeckung der Kunst. Niederländische Kunst des 15. und 16. Jahrhunderts in Frankfurt‹ und ›Kult Bild. Das Altar- und Andachtsbild von Duccio bis Perugino‹. Im Augenblick zeigt das Städel eine von ihm kuratierte Ausstellung zum Stilleben, in Vorbereitung ist eine umfassende Ausstellung über den Meister von Flemalle und Rogier van der Weyden. Parallel zu seiner Museumsarbeit verfasste Sander, der 2007 auch zum stellvertretenden Direktor des Städel ernannt wurde, seine Habilitationsschrift über ›Hans Holbein d. J., Tafelmaler in Basel, 1515-32‹.

Sander wird eine zentrale Rolle bei den Bemühungen des Frankfurter Kunstgeschichtlichen Instituts spielen, die Studierenden auf ihre spätere Berufspraxis vorzubereiten. Dem Städel Museum bietet sich durch die Kooperationsprofessur die Gelegenheit, wissenschaftliche Nachwuchskräfte auch im Haus auszubilden und sie auf einem bisher nicht möglichen Niveau mit den Erfordernissen des modernen Museumsbetriebs vertraut zu machen. Mit der Einrichtung der Kooperationsprofessur dokumentieren Städel und Universität zudem ihr starkes Interesse an einer Vernetzung von universitären und außeruniversitären Einrichtungen.

Informationen:
Prof. Thomas Kirchner, Institut für Kunstgeschichte. Tel: (069) 798-24995/-28685, kirchner@kunst.uni-frankfurt.de

WEITERE INFORMATIONEN

» §3 Kooptation:

Soll ein/e Wissenschaftler/in in leitender Position an einer anderen Hochschule, einer außeruniversitären Forschungs-einrichtung oder einer vergleichbaren Institution auf eine Professur an der Goethe-Universität berufen werden, so kann auf die Durchführung eines förmlichen Berufungsverfahrens verzichtet werden. Über die Ausgestaltung des Verfahrens entscheidet das Präsidium auf Antrag des Fachbereichs nach Stellungnahme des Senats. Unabdingbar ist die Einholung externer Gutachten, der Beschluss des Fachbereichsrats (§ 7 Abs.9) über den Berufungsvorschlag und die Stellungnahme des Senats zu dem Berufungsvorschlag. Dabei können externe Gutachten verwandt werden, welche in einem zeitnahen Berufungsverfahren der anderen Institution eingeholt wurde.«

Auszug aus der neuen Berufungssatzung der Goethe-Universität