Feb 15 2008

Voraussetzungen und Vereinbarkeit mit Studienbeiträgen geregelt

Senat beschließt neue Satzung für das Teilzeitstudium

FRANKFURT. Der Senat der Universität Frankfurt hat in seiner gestrigen Sitzung eine neue Satzung über das Teilzeitstudium an der Goethe-Universität beschlossen. Sie orientiert sich an der Hessischen Teilzeitstudienverordnung vom 23. Juli 2007, modifiziert diese aber in mehreren Aspekten. So werden diverse Tatbestände präzisiert, transparente administrative Regelungen getroffen und die Kompatibilität mit den Vorschriften über die Studienbeiträge hergestellt.

Unter anderem wird festgelegt, dass prinzipiell jeder Studiengang im Teilzeitstudium absolvierbar sein soll, soweit nicht vorgegebene, zum Teil bundesweite, Rechtsvorschriften oder Sachgegebenheiten der Studienstruktur dagegen sprechen. Der Ausschluss eines Studiengangs vom Teilzeitstudium muss jedoch stichhaltig begründet und vom Senat der Hochschule geprüft und genehmigt werden. An der Universität Frankfurt werden nach aktueller Sachlage allenfalls der Diplomstudiengang Biochemie, der Masterstudiengang Quantitative Economics und möglicherweise auch Teile medizinischer Studiengänge nicht teilzeitstudierbar sein.

In einzelnen Fällen wird die neue Satzung auch großzügigere Auslegungen der Teilzeitstudienberechtigung ermöglichen. So können künftig auch Studierende, die in Programme zur Förderung des Spitzensports involviert sind, Selbständige und beamtete (Teilzeit-)Beschäftigte ein Teilzeitstudium beantragen. Die Bedingungen für das Teilzeitstudium studentischer Gremienmitglieder werden weiter präzisiert.

Zur Frage der Entrichtung von Studienbeiträgen wurde vor allem der Umgang mit Zweifelsfällen neu geregelt. In Abänderung der ursprünglichen Vorlage entschied der Senat einstimmig, dass bereits nach einem Antrag auf Teilzeitstudium nur der halbe Studienbeitrag in Höhe von 250 Euro zu entrichten ist. Zuvor hätte bis zur Antragsgenehmigung der volle Beitrag in Höhe von 500 Euro gezahlt werden müssen, danach hätten die Betroffenen ein Semester lang keine Beiträge entrichten müssen.

An der Universität Frankfurt ist die Aufnahme eines Teilzeitstudiums auf Basis einschlägiger landesrechtlicher Regelungen seit dem Wintersemester 2007/2008 möglich. In die neue Satzung sind die seitdem gemachten Erfahrungen eingeflossen, sie soll zum Sommersemester in Kraft treten.