Okt 16 2009

Frankfurter Exzellenzcluster lädt ein zu fünf Vorträgen an der Goethe-Universität

Ringvorlesung zum Thema ‚Recht ohne Staat?‘

FRANKFURT. Dem Thema ‚Recht ohne Staat? Zur Normativität nichtstaatlicher Rechtsetzung‘ widmet sich eine Ringvorlesung an der Goethe-Universität im Wintersemester. Mit der insgesamt fünf Vorträge umfassenden Reihe veranstaltet der Frankfurter Exzellenzcluster ‚Die Herausbildung normativer Ordnungen‘ seine erste Ringvorlesung, der weitere folgen werden. Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen.

Der Begriff des Rechts scheint auf den ersten Blick in enger, fast untrennbarer Verbindung mit der politischen Organisationsform des Staates zu stehen. Experten beobachten jedoch in jüngster Zeit einen Prozess der Entstaatlichung bei der Setzung und Durchsetzung von Recht - oder zumindest die schrittweise Aufgabe eines staatlichen Monopols. Neu wäre dieses Phänomen freilich nicht. Aus historischer Perspektive ist ein ‚Recht ohne Staat‘ eher die Regel als die Ausnahme. Die Rechtsgeschichte blickt auf Jahrtausende, der ‚moderne Staat‘ ist eine vergleichsweise junge Erscheinung.

Unter Rechtwissenschaftlern besteht Einigkeit: Staatliche Rechtsetzung, vornehmlich durch die demokratisch legitimierte Gesetzgebung, soll und kann niemals so weit reichen, Rechtsetzung nichtstaatlicher Akteure zu verhindern. Gerade heute sind in vielen Lebensbereichen Rechtsbildungs- und Rechtsanwendungsprozesse zu konstatieren, an denen Akteure beteiligt sind, deren Regelungsbedarf von staatlichen Institutionen nicht gedeckt werden kann. Im grenzüberschreitenden Bereich hat sich hierfür der Begriff des ‚transnationalen Rechts‘ eingebürgert.

Diese Entwicklungen berühren die Frage nach der Wechselwirkung zwischen staatlicher Gewalt und nichtstaatlicher Rechtsetzung: Entwickelt sich das Recht im Zeitalter der Globalisierung unabhängig von staatlicher Einflussnahme? Schaffen sich globale Systeme wie die Wirtschaft ihre eigenen rechtlichen Strukturen? Wie weit reicht die demokratische Gesetzgebung heute noch?

Verantwortlich für die Durchführung der Ringvorlesung des Exzellenzclusters ist das Cluster-Forschungsfeld 4 ‚Die Herausbildung von Rechtsnormen zwischen den Nationen’. Die Leitung der Ringvorlesung obliegt Prof. Stefan Kadelbach und Prof. Klaus Günther.

Alle Vorträge finden im Hörsaalzentrum (Hz 3) auf dem Frankfurter Uni-Campus Westend statt. Der Beginn ist jeweils um 18 Uhr c.t.

Programm

Mittwoch, 21. Oktober 2009:
Unternehmen als Normunternehmer. Die Einbindung privater Akteure in grenzüberschreitende politische Steuerungsprozesse,

Prof. Klaus Dieter Wolf, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung

Mittwoch, 18. November 2009:
Recht ohne Staat im Staat. Eine rechtsethnologische Betrachtung,

Prof. Franz von Benda-Beckmann, Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung (Halle)

Mittwoch, 16. Dezember 2009:
Modernes Investitionsschutzrecht. Ein Beispiel für entstaatlichte Setzung und Durchsetzung von Recht?,

Prof. Rainer Hofmann, Goethe-Universität Frankfurt

Mittwoch, 20. Januar 2010:
Verfassungen ohne Staat? Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes,
Prof. Gunther Teubner, Goethe-Universität Frankfurt und London School of Economics

Mittwoch, 3. Februar 2010:
Recht ohne Staat. Ein Blick auf die Rechtsgeschichte,
Prof. Thomas Duve, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte

Informationen Peter Siller, Exzellenzcluster ‚Die Herausbildung normativer Ordnungen’, Tel: 069/798-22015, peter.siller@normativeorders.net, www.normativeorders.net/ringvorlesung