Dez 20 2008

Der renommierte Rechtsphilosoph Prof. Dr. Andrew von Hirsch wird Gründungsdirektor

Neue Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik

FRANKFURT. Zu Beginn des neuen Jahres wird am Fachbereich Rechtwissenschaft der Goethe-Universität eine Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik eingerichtet, die sich in den kommenden Jahren der Forschung auf diesen Gebieten widmen soll. Geführt wird die Forschungsstelle von ihrem Gründungsdirektor, dem international renommierten Rechtsphilosophen und Strafrechtstheoretiker Prof. Dr. Andrew von Hirsch, der zur Zeit als Professor am Institute of Criminology der englischen Cambridge University tätig ist. Von Hirsch steht seit längerem in engem Kontakt mit den Wissenschaftlern am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität. Im Dezember 2007 wurde er zum Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft ernannt.

Die Einrichtung dieser Forschungsstelle wurde durch seine finanzielle Zuwendung erst ermöglicht. Den Schwerpunkt der geplanten Forschungsaktivitäten bilden die philosophischen und ethischen Grundlagen des Strafrechts. Betont werden grundlegende normative Fragen wie etwa Existenzberechtigung, Reichweite und Anwendung strafrechtlicher Sanktionen. „Dass die Wahl auf Frankfurt als Standort der neuen Forschungsstelle fiel, lag nahe, da das Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität seit langem führend in der Diskussion solcher Fragen in Deutschland ist“, betont der Stiftungsgründer von Hirsch. In den vergangenen Jahren sind seine Veröffentlichungen zunehmend auf Deutsch erschienen; mehrere seiner gegenwärtigen Forschungsprojekte, so beispielsweise über Paternalismus im Strafrecht, bearbeitet Prof. von Hirsch in enger Kooperation seinen Frankfurter Kollegen Prof. Ulfrid Neumann und Prof. Klaus Günther.

Prof. von Hirsch ist – obwohl er lange Zeit im Ausland, insbesondere in Amerika, England und Schweden –wissenschaftlich tätig gewesen ist, gebürtiger Deutscher (Jahrgang 1934)und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Seine umfangreichen und international beachteten Veröffentlichungen über strafrechtstheoretische Fragen sind auf Englisch, Deutsch und Schwedisch erschienen. Er trägt auch die Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der Uppsala-Universität in Schweden.

Informationen: Prof. Ulfrid Neumann, Dekan Fachbereich Rechtswissenschaft, Campus Westend, Tel. (069) 798- 34341, u.neumann@ jur.uni-frankfurt.de