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Hochschulpolitische Themen

Dez 5 2013
11:55

Erklärung des Hochschulrates der Goethe-Universität zum Frankfurter Autonomiemodell

Bekenntnis zur Stiftungsuniversität

FRANKFURT. „Die Goethe-Universität hat seit ihrer Umwandlung in eine autonome Stiftungsuniversität, 2008, eine sehr gute Entwicklung genommen; beispielhaft zeigt sich das in der Forschung. Hier gelang es ihr, die nationale und internationale Sichtbarkeit mit zehn großen Forschungszentren nachhaltig zu verbessern; dazu zählen drei Exzellenz-Cluster, fünf LOEWE-Zentren sowie zwei Nationale Gesundheitszentren.  Entsprechend gut ist auch die Entwicklung des Drittmittel-Aufkommens: Mit 162 Mio. € wurde 2012 ein neuer Rekord erzielt; einschließlich der privaten Stiftungsmittel decken diese Einwerbungen inzwischen 35 Prozent des Gesamtetats ab.

Rechtlich verfügt die Goethe-Universität seit 2008 über eine hohe institutionelle Autonomie, die bundesweit ihres Gleichen sucht. So hat das Land Hessen alle Aufgaben und Funktionen - bis auf die Rechtsaufsicht - an universitäre Organe delegiert; allerdings unter der Voraussetzung einer klaren Gewaltenteilung zwischen Leitung und Kontrolle sowie einer Rückführbarkeit von Entscheidungen auf einzelne Personen. Diese besondere Verfasstheit hat sich bewährt. Die Goethe-Universität handelt heute selbständig, positioniert sich strategisch mit eigenen Ideen, achtet dabei auf Transparenz und kommt ihrer Verpflichtung nach, dem Land als Hauptgeldgeber regelmäßig Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Nicht zuletzt orientiert sie sich mit diesem Organisationsmodell an internationalen Spitzenuniversitäten, also weltweit erfolgreichen Vorbildern.

Angesichts aktueller Entwicklungen in einigen Bundesländern, die interne Organisation von Universitäten zu überdenken, bekennt sich der Hochschulrat der Goethe-Universität ausdrücklich zum Modell der autonomen Stiftungsuniversität mit seiner klaren Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Kontrolle. Von dieser Balance wird entscheidend die erfolgreiche Fortführung der Stiftungsuniversität abhängen; nur unter der Voraussetzung einer klaren Personen-Verantwortung sind auch in Zukunft Stifter bereit, private Mittel zur Förderung von Forschung und Lehre an die Goethe-Universität zu geben.“