Jun 14 2006

Stellungnahme des Hochschulrats der Universität Frankfurt zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes Hessen

Landeszuschuss ungeschmälert erhalten

FRANKFURT. In seiner Sitzung am 8. Juni hat sich der Hochschulrat unter anderem auch mit dem Gesetzentwurf zur Einführung von Studienbeiträgen befasst und folgende Stellungnahme abgegeben:

„Der Hochschulrat unterstützt grundsätzlich die Pläne der hessischen Landesregierung, ab dem Wintersemester 2007/08 allgemeine Studienbeiträge für Studierende einzuführen.

Er hält es im Rahmen eines Gesamtkonzepts der Bildungsfinanzierung für vertretbar, auch von den Studierenden einen bescheidenen eigenen Beitrag zu verlangen. Dies verbessert nicht nur die finanzielle Ausstattung der Hochschulen, sondern wirkt sich auch positiv auf die Motivation der Studierenden aus. Beide Effekte lassen sich in vielen Ländern verfolgen, deren Hochschulen oftmals die besten Studierenden der Welt anziehen.

Der Hochschulrat fordert allerdings die Landesregierung auf sicherzustellen, dass auch in Zukunft der im Hochschulpakt vorgesehene Landeszuschuss jeder Hochschule ungeschmälert erhalten bleibt. Dies sollten auch die im hessischen Landtag vertretenen Parteien über die Legislaturperiode hinaus erklären.

Auch nach der Einführung von Studienbeiträgen darf kein junger Mensch von der Aufnahme und Beendigung eines Studiums aus wirtschaftlichen Gründen abgehalten werden. Das verlangt nicht nur das Recht auf Bildung jedes Einzelnen, sondern ist auch aus wohlverstandenem Interesse der Gesellschaft unverzichtbar. Denn diese kann auf keinen klugen Kopf verzichten. Es sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, ob die Bedingungen der Darlehensgewährung tatsächlich sozialverträglich ausgestaltet sind. So sollte vor allem an eine Entlastung junger Familien gedacht werden.“

Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu beraten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern. Ihm gehören vier Persönlichkeiten aus Wirtschaft und beruflicher Praxis sowie drei Persönlichkeiten aus Wissenschaft oder Kunst an.

Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Hochschulentwicklungsplanung, Studiengangsplanung und Bildung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre, zu den Evaluierungsverfahren, zu den Zielvereinbarungen, für eine aufgabengerechte und effiziente Administration und Mittelverwendung, für den Wissens- und Technologietransfer. Er nimmt Stellung zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Lehr- und Forschungsberichten, zum Budgetplan, zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, zur Gliederung der Hochschule in Fachbereiche. Zudem hat er das Recht, dem erweiterten Senat einen Wahlvorschlag für die Wahl einer/s Präsident/in zu unterbreiten.

Dem Hochschulrat der Universität gehören an: Dr. Rolf-E. Breuer, ehemaliger Sprecher des Vorstands und früherer Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutsche Bank AG (Vorsitzender des Hochschulrats); Dr. Hagen Hultzsch, Aufsichtsratsvorsitzender von T-Systems Solutions for Research und ehemaliges Vorstandsmitglied der Telekom AG; PD Dr. Günter Nonnenmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Frankfurt; Prof. Wolf Singer, Direktor des Max-Planck-Instituts für Hirnforschung, Frankfurt; Brigitte Tilmann, Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt; Prof. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank, Frankfurt; Prof. Günter Wess, Wissenschaftlich-Technischer Geschäftsführer des GSF-Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg.

Kontakt: Ayse Asar, LLM, Geschäftsführung Hochschulrat; Senckenberganlage 31; 60325 Frankfurt; Tel: 069 798 28074, Fax: 22243