Forschung
Atomphysiker der Goethe-Universität vermessen Bindungslänge/präziser Test des quantenmechanischen Tunneleffekts
FRANKFURT. Helium-Atome sind Einzelgänger. Nur wenn man sie stark abkühlt, bilden sie ein sehr schwach gebundenes Molekül. Dank des quantenmechanischen Tunneleffekts können sie dabei einen extrem großen Abstand voneinander halten. Wie Atomphysiker der Goethe-Universität jetzt bestätigen konnten, sind sie über 75 Prozent der Zeit so weit voneinander entfernt, dass ihre Bindung sich nur noch durch den quantenmechanischen Tunneleffekt erklären lässt.
Die Bindungsenergie im Helium-Molekül beträgt nur etwa ein Milliardstel der Bindungsenergie alltäglicher Moleküle wie Sauerstoff oder Stickstoff. Das Molekül ist außerdem so riesengroß, dass kleine Viren oder Rußpartikel zwischen den Atomen hindurch fliegen könnten. Physiker erklären dies durch den quantenmechanischen „Tunnel-Effekt“. Sie veranschaulichen die Bindung in einem klassischen Molekül durch eine Potentialmulde. Weiter als bis zu den „Wänden“ dieser Mulde können die Atome sich nicht voneinander entfernen. Doch in der Quantenmechanik dürfen die Atome auch in die Wände hinein tunneln. „Das ist, wie wenn jeder auf seiner Seite einen Stollen ohne Ausgang gräbt“, erklärt Prof. Reinhard Dörner vom Institut für Kernphysik an der Goethe-Universität.
Die Arbeitsgruppe von Dörner hat diese Helium-Moleküle in einem Experiment hergestellt und mithilfe des an der Goethe-Universität entwickelten COLTRIMS-Reaktionsmikroskops untersucht. Hierbei hat sie die Stärke der Bindung mit bislang unerreichter Präzision ermittelt und den Abstand der beiden Atome im Molekül vermessen. „Das Helium-Molekül stellt so etwas wie einen Prüfstein für quantenmechanische Theorien dar, denn der theoretisch vorhergesagte Wert der Bindungsenergie hängt empfindlich davon ab, wie gut alle physikalischen und quantenmechanischen Effekte berücksichtigt wurden“, erklärt Dörner.
Selbst die Relativitätstheorie, die sonst hauptsächlich für astronomische Berechnungen benötigt wird, müsse hier einbezogen werden. „Unterläuft ein kleiner Fehler, so ergeben die Rechnungen große Abweichungen oder besagen gar, dass ein Helium-Molekül überhaupt nicht existieren kann“, so Dörner. Die von seiner Gruppe durchgeführten Präzisionsmessungen werden als Vergleichswert für zukünftige Experimente dienen.
Zwei Jahre Messungen im Keller
Mit der Untersuchung des Helium-Moleküls begann die Arbeitsgruppe von Dörner bereits 2009, als die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihm ein mit 1,25 Millionen Euro dotiertes Koselleck-Projekt bewilligte. „Eine Förderung dieser Art entspricht quasi einem Risikokapital, mit dem die DFG Experimentreihen unterstützt, die einen langen Atem brauchen“, erklärt der Atomphysiker. So konnte er mit seiner Gruppe die ersten Experimente entwerfen und aufbauen. Erste Ergebnisse erzielte Dr. Jörg Voigtsberger im Rahmen seiner Doktorarbeit. „Auf der Suche nach Atomen, die ‚im Tunnel leben‘, verbrachte Jörg Voigtsberger zwei Jahres seines Lebens im Keller“, erinnert sich Privatdozent Till Jahnke, der damalige Betreuer. Dort, im Keller, befindet sich das Laserlabor der Frankfurter Atomphysikgruppe.
Stefan Zeller, der nächste Doktorand, konnte die damalige Apparatur mit Hilfe von Dr. Maksim Kunitski nochmals entscheidend verbessern und die Messgenauigkeit weiter erhöhen. Dazu musste er unter anderem mit der größten „Photonenkanone“, die es in Deutschland gibt, dem „Freie-Elektronen-Laser FLASH“ am Forschungszentrum DESY in Hamburg, auf die extrem schwach gebundenen Helium-Moleküle schießen. „Stefan Zeller hat Beeindruckendes geleistet. Seine unermüdliche Arbeit, sein großes experimentelles Geschick und seine Fähigkeit, sich von temporären Rückschlägen nicht entmutigen zu lassen, haben diesen Erfolg überhaupt erst möglich gemacht“, kommentiert Zellers Doktorvater Prof. Dörner.
Die Ergebnisse fanden bereits im Vorfeld international und national hohe Beachtung. Sie erscheinen nun in der renommierten Zeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America (PNAS) und bilden außerdem einen Teil der Forschungsarbeiten, für welche die Gruppe mit dem Helmholtz-Preis 2016 ausgezeichnet wurde.
Publikation: S. Zeller, M. Kunitski, J. Voigtsberger, A. Kalinin, A. Schottelius, C. Schober, M. Waitz, H. Sann, A. Hartung, T. Bauer, M. Pitzer, F. Trinter, C. Goihl, C. Janke, M. Richter, G. Kastirke, M. Weller, A. Czasch, M. Kitzler, M. Braune, R. E. Grisenti, W. Schöllkopf, L. Ph. H. Schmidt, M. Schöffler, J. B. Williams, T. Jahnke, and R. Dörner: Imaging the He2 quantum halo state using a free electron laser, in: PNAS, DOI:10.1073/pnas.1610688113
Eine Karikatur zum Download finden Sie unter:www.uni-frankfurt.de/64324412
Informationen: Prof. Reinhard Dörner, Institut für Kernphysik, Max-von-Laue-Str. 1, Tel: (069) 798-47003, doerner@atom.uni-frankfurt.de; PD Dr. Till Jahnke, Institut für Kernphysik, Max-von-Laue-Str. 1, Tel: (069) 798-47025, jahnke@atom.uni-frankfurt.de
Veranstaltungen
Podiumsdiskussion des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität am 12. Dezember 2016
FRANKFURT. „Religiöse Praktiken und Symbole: Grenzen der Toleranz?“ So lautet der Titel einer Podiumsdiskussion des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität. Sie findet am 12. Dezember um 19 Uhr statt. Ort ist das Casino-Gebäude (Raum 1.801) auf dem Frankfurter Campus Westend. Teilnehmende von Seiten des Exzellenzclusters sind Susanne Schröter, Ethnologie-Professorin und Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam am Exzellenzcluster, sowie Rainer Forst, Co-Sprecher des Clusters und Professor für Politische Theorie und Philosophie. Hinzu kommt Rudolf Steinberg, emeritierter Professor für öffentliches Recht und ehemaliger Präsident der Goethe-Universität. Die Moderation liegt in den Händen von Rebecca Caroline Schmidt, Geschäftsführerin des veranstaltenden Forschungsverbundes.
Die öffentliche Veranstaltung hat ihren Fokus auf den jüngsten Debatten über muslimisches Leben in Deutschland. Gleichwohl ist auch Platz für die Thematisierung christlicher Symbole wie beispielsweise des Kruzifixes, dessen Anbringung in staatlichen Klassenzimmern laut Bundesverfassungsgericht gegen die Religionsfreiheit verstößt. Die Frage, ob und inwiefern der Islam zu Deutschland gehöre, wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Öffentlicher Dissens entzündet sich wiederum vor allem auch an religiösen Symbolen, am Standort einer Moschee und der Höhe des Minaretts, am Kopftuch und besonders an der Vollverschleierung durch die Burka oder den Niqab. Jüngsten Umfragen zufolge würde es jeder zweite Bundesbürger begrüßen, wenn das Tragen des Kopftuches in der Schule grundsätzlich verboten würde. Und mehr als 80 Prozent sprechen sich für ein generelles Verbot der Burka – unter diesem Begriff wird der Vollschleier allgemein diskutiert – in der Öffentlichkeit aus.
In Deutschland hatten einige Landesgesetzgeber Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches in staatlichen Schulen verboten und damit, wie Kritiker meinten, in einer Art „Abendlandklausel“ christliche Symbole und Zeichen privilegiert. In der Folge nahm sich das Bundesverfassungsgericht zweimal des Themas an. In seiner jüngsten Entscheidung aus dem vergangenen Jahr stellte es klar, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen mit der Verfassung nicht vereinbar ist. In Frankreich dagegen bleibt das Kopftuch im Unterricht nicht nur für Lehrerinnen, sondern auch für Schülerinnen untersagt. Darüber hinaus gilt dort seit 2010 ein generelles Verbot, mit einem Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit aufzutreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte 2014 fest, dass das dieses Verbotsgesetz nicht gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf Religionsfreiheit verstößt.
Obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schon Ende 2014 zu dem Ergebnis gekommen war, dass trotz der Entscheidung des EGMR ein Burka-Verbot mit der deutschen Verfassung nicht vereinbar wäre, forderten Politiker von CDU und CSU unlängst noch ein generelles Burka-Verbot. Mit dem Hinweis des Bundesinnenministers, man könne nicht alles verbieten, was man ablehne, schien die Debatte zu ruhen. Nach dem Aus für die Burka in den Niederlanden hat der CSU-Generalsekretär seine Forderung nach einem Verbot auch in Deutschland allerdings noch einmal bekräftigt. Gegner und Kritiker der Burka sehen in ihr ein Symbol der Unterdrückung von Frauen. Ähnlich hatte beispielsweise Alice Schwarzer schon gegen das Kopftuch argumentiert, als sie die Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 als „lebensfernes“ Urteil kritisierte. Die Vollverschleierung scheint darüber hinaus in besonderem Maße für eine politische Symbolik zu stehen, wobei die Burka – so ist u.a. zu lesen – als „Kampftextil der radikalen Taliban“ gilt und der Niqab als „am weiblichen Körper befestigte Fahne der Salafisten und Wahhabiten“.
Die Diskutanten des anstehenden Plenums sprechen sich gegen ein generelles Burka-Verbot aus – wenngleich aus teilweise variierenden Überlegungen. Der Jurist Rudolf Steinberg referierte bei der Ringvorlesung „Normenkonflikte in pluralistischen Gesellschaften“ des Exzellenzclusters vor rund einem Jahr über „Toleranz und religiöse Pluralität am Beispiel von Kopftuch und Burka“. Hier und an anderen Stellen sprach er von einem „System der Visualität“, auf dem die westliche Welt seit langem gründe. Die Burka-Trägerin entziehe sich der Gegenseitigkeit des sozialen Austausches; sie sehe andere, könne aber selbst nicht gesehen werden. Eine Gesellschaft könne dieses visuelle System als Grundlage einer offenen Bürgergesellschaft rechnen. „Mit einem derartigen legitimen Gemeinwohlzweck ließe sich ein generelles Burka-Verbot rechtfertigen“, so Steinberg, der allerdings zurzeit ein generelles Verbot des Vollschleiers in Deutschland für unverhältnismäßighält, weil es zur Abwehr erheblicher Gefahren für das Gemeinwesen nicht erforderlich sei. Anderes gelte in besonderen kommunikativen und sicherheitsrelevanten Bereichen wie Schule und Straßenverkehr. Hier sieht er keine rechtlichen Einwände gegen ein Verbot. Besondere Aufmerksamkeit verdiene die Burka auch im Umfeld des Salafismus, dessen Ideologie auf die Abschaffung unserer freiheitlichen Verfassungsordnung gerichtet sei.
Demgegenüber vertritt der politische Philosoph Rainer Forst die Meinung, dass die Burka-Trägerinnen nicht gegen Grundrechte anderer verstießen, sich aber selbst auf solche berufen könnten. „Ich habe kein Recht auf eine bestimmte visuelle demokratische Kultur“, so Forst. Die Burka sei für uns ein befremdliches Kleidungsstück und eine Kommunikationseinschränkung. Aber das reiche nicht für ein Verbot. Toleranz sei gerade da nötig, wo sie schwer falle. Die Ethnologin Susanne Schröter weist darauf hin, dass viele Frauen in Deutschland das Kopftuch und auch die Burka aus eigenem Antrieb tragen. Dabei könne es sich um einen Akt der Selbstbestimmung handeln oder aber, besonders bei der Burka und ähnlichen Kleidungsstücken, um ein Zeichen zunehmender Radikalisierung unter Jugendlichen. Weiblichen Mitgliedern in salafistisch-dschihadistischen Bewegungen komme die europäische Debatte um die Burka gerade Recht, da sie sich durch das demonstrative Tragen des ‚Niqab‘ zu religiösen Widerstandskämpferinnen stilisieren könnten.
Von Susanne Schröter aktuell erschienen ist: „‚Gott näher als der eigenen Halsschlagader‘ – Fromme Muslime in Deutschland“ (2016). „Kopftuch und Burka – Laizität, Toleranz und religiöse Homogenität in Deutschland und Frankreich“ heißt die Monographie von Rudolf Steinberg aus dem Jahr 2015. Rainer Forst veröffentlichte 2003 seine grundlegende Studie „Toleranz im Konflikt“. Zu seinen jüngeren Publikationen zählen: „Normativität und Macht“ (2015) und als Co-Herausgeber „Pierre Bayle, Toleranz. Ein philosophischer Kommentar“ (2016).
Informationen: Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“: Rebecca Caroline Schmidt (Geschäftsführerin), Tel.: 069/798-31401, rebecca.schmidt@normativeorders.net; Bernd Frye (Pressereferent), Tel.: 069/798-31411, bernd.frye@normativeorders.net; www.normativeorders.net
Veranstaltungen
Videoinstallation mit Dias von Reisen der Großmutter – Reflexionen zum Bildungshunger der Nachkriegsgeneration
FRANKFURT. Die Studiengalerie 1.357 der Goethe-Universität zeigt in ihrer neuen Ausstellung vom 7. Dezember 2016 bis 10. Februar 2017 die Arbeit „Gezeiten/Tides“ der New Yorker Künstlerin Andrea Geyer. In ihrer Videoinstallation aus dem Jahr 2015 nutzt Geyer den Dia-Fundus ihrer verstorbenen Großmutter durch Montage und Hinzufügen mehrsprachiger, assoziativer Wortketten, um den existentiellen Umgang der deutschen Nachkriegsgeneration mit der eigenen deutschen Vergangenheit zu erfassen. Die Eröffnung der Ausstellung ist
am 7. Dezember um 20 Uhr im IG-Farben Haus, erster Stock, Raum 1.357.
Die gebürtige Deutsche Andrea Geyer versetzt die Ausstellungsbesucher in die Situation eines Dia-Abends: Nach dem Urlaub werden Freunde und Bekannte nach Hause eingeladen, um ihnen von den Abenteuern in fremden Ländern zu berichten. Ein laut knarrender Diaprojektor, der rhythmisch die Dias wechselt, liefert den Hintergrundsound, die Rauminstallation deutet ein 1960er-Jahre-Ambiente an. Die Diaschau, die Andrea Geyer mit einer modernen Kamera abgefilmt hat, ist eine Auswahl des über 6000 Einzelbilder enthaltenden Nachlasses ihrer Großmutter Marga Federlin. Die Großmutter hatte sich in den 1960er Jahren nach dem Tod ihres Mannes und dem Verkauf des Eigenheims über 20 Jahre immer wieder auf Bildungsreisen begeben. Ihr Interesse an diesen Reisen ist exemplarisch für die bürgerliche Mittelklasse der Nachkriegsgeneration seit den 1960er Jahren, die wieder zu einem auskömmlichen Leben gefunden hatte: Sie bereiste Europa, Nordafrika und Russland, immer auf der Suche nach den „Alten Meistern”, dem Okzident vor der Zeit der deutschen Barbarei. Aber der Schrecken der eigenen Vergangenheit blieb gegenwärtig, oder – wie ein Mitreisender von Marga Federlin notierte: „Wir brachen auf, um die Alten Meister zu finden, aber alles was wir fanden, war das Spiegelbild unserer eigenen Kultur.”
Geyers Auswahl an Dias zeigt Bilder von Kulturorten, Museen, Ruinen, Landschaften, aber auch Schnappschüsse aus dem Reisealltag. Dazu tragen vier Frauenstimmen, gewissermaßen die fiktiven Gäste des Dia-Abends, auf English, Spanisch und Deutsch Begriffsketten vor. Es sind Begriffe, die die Zeit des Grauens präsent machen und das Geräusch des Diaprojektors stören. In den assoziativen Begriffsketten ist jene Vergangenheit gegenwärtig, die von den Bildungsreisen, der Wiederaneignung der okzidentalen Tradition, überlagert werden sollte. Auch diese Stichworte des Grauens hat Andrea Geyer dem hinterlassenen Material ihrer Großmutter entnommen. In der Überlagerung von Wortketten und Bildfolgen entstehen Assoziationsräume, die um Schuld und Verdrängung kreisen, und immer auch um die Rolle der Frauen während und nach dem Nationalsozialismus.
Andrea Geyer wurde 1971 in Freiburg geboren; sie lebt und arbeitet seit 1996 in New York, wo sie eine Professuran der Parsons School of Art, Media and Technology innehat. Geyer beschäftigt sich mit Medien, Fotografie und Videokunst als Installationen.Sie studierte zunächst an der Freien Kunstakademie Stuttgart, dann Fotografie, Film und Design an der Fachhochschule Braunschweig und freie Künste an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig. Für ihre Arbeiten erhielt sie mehrere Auszeichnungen und stellte bereits in den USA, Kanada, Mexiko, Deutschland, Großbritannien und zahlreichen anderen Ländern aus. Mit „Gezeiten/Tides” führt sie ihre Auseinandersetzung mit der deutschen Nachkriegsgeschichte fort, die sie in Arbeiten wie der Videoinstallation „Criminal Case 40/61: Reverb” (2009), die sich mit dem Eichmann-Prozess beschäftigt, begonnen hat.
Die Studiengalerie 1.357 ist eine Kooperation des Städel Museums, des MMK Museum für Moderne Kunst Frankfurt am Main und der Goethe-Universität. Sie realisiert pro Jahr vier Ausstellungen zur zeitgenössischen Kunst, die unter dem Leittitel „Erinnerungskultur und Bildgebrauch“ in Lehrveranstaltungen von Studierenden verschiedener Disziplinen erarbeitet werden. Während des Semesters sind die Ausstellungen montags bis donnerstags von 12 bis 17 Uhr geöffnet, der Eintritt ist frei.
Informationen: Prof. Dr. Bernhard Jussen, Historisches Seminar, Campus Westend, Tel.: (069) 798 -32424, jussen@em.uni-frankfurt.de; Prof. Dr. Christian Spies, Kunstgeschichtliches Institut; Sina Brückner, studentische Mitarbeiterin der Studiengalerie 1.357, sinabrueckner@icloud.com
Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltung im Museum Angewandte Kunst zur Ausstellung „Yokohama 1868-1912“
FRANKFURT. Ausgehend von der Ausstellung „Yokohama 1868-1912. Als die Bilder leuchten lernten“ im Museum Angewandte Kunst beschäftigt sich die Forschungstagung CROSS CULTURES mit den kulturellen, medialen, systematischen, historischen und politischen Voraussetzungen für den Transfer von Bildern, Objekten, Ästhetiken und Konzepten. Im Zentrum stehen dabei Öffnungen und Austauschprozessen, die Aneignungen und Übernahmen, aber auch Transformationen und Innovationen ermöglichen.Gefragt wird vor dem Hintergrund tradierter Vorstellungen und Stereotypen des „Anderen“ und des „Fremden“ einerseits nach den hieraus resultierenden Problemen und Blinden Flecken, andererseits aber auch danach, ob und wie eine kritische Auseinandersetzung möglich und auf dem Feld der Kunst als Dekonstruktion und Umwertung produktiv zu machen ist.
Die Leitung der Veranstaltung haben Prof. Verena Kuni (Goethe-Universität), Dr. Stephan von Schulenburg (Museum Angewandte Kunst) und Dr. Anett Göthe (Kunstgewerbeverein in Frankfurt am Main e. V.).
„CROSS CULTURES“.
Forschungstagung und Workshop
9.12.2016, 11.00-15.15 Uhr. (Der anschließende Forschungsworkshop ist nur für eingeladene Gäste)
Museum Angewandte Kunst, Schaumainkai 17, 60594 Frankfurt am Main.
Eine Kooperation des Museums Angewandte Kunst und der Goethe-Universität im Rahmen des Projekts CROSS CULTURES.
Eine Anmeldung zur Tagung ist erforderlich: cross-cultures@visuelle-kultur.info. Eintritt zur Tagung: 5 Euro (ermäßigt 3,50 Euro).
Weitere Informationen zum Programm: www.visuelle-kultur.info/cc
Ansprechpartnerin: Prof. Verena Kuni, Institut für Kunstpädagogik/Visuelle Kultur, Goethe-Universität Frankfurt am Main. Tel. (069) 798-22935; verena@kuni.org
Sonstige
20 Professionals aus der Pharmaindustrie haben ein interdisziplinäres berufsbegleitendes Studium an der Goethe-Universität begonnen
FRANKFURT. Mit 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat zum Wintersemester 2016/17 der erste Jahrgang des bundesweit bisher einzigartigen Master of Pharma Business Administration (MBA) begonnen. Der Studiengang ist vom House of Pharma & Healthcare, der Goethe-Universität und der Goethe Business School gemeinsam konzipiert worden. Er richtet sich an aufstrebende Nachwuchskräfte der pharmazeutischen Industrie und vermittelt neben klassischen Managementkenntnissen aktuelles pharmaspezifisches Wissen.
Dem Lehrteam des englischsprachigen Studienganges gehören neben ausgewiesenen akademischen Experten zahlreiche erfahrene Fachleute und Entscheider aus der pharmazeutischen Industrie an. Neben seiner maßgeschneiderten inhaltlichen Ausrichtung zeichnet sich der neue Masterstudiengang durch sein berufskompatibles Format aus: Die Vorlesungen finden drei Semester lang alle zwei Wochen freitagnachmittags und samstags im House of Finance auf dem Campus Westend statt. Nach weiteren 20 Wochen endet das Programm mit der Abgabe der Masterarbeit. Den Absolventen wird ein MBA-Abschluss vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften sowie vom Fachbereich Biochemie, Chemie und Pharmazie der Goethe-Universität verliehen.
„Der erfolgreiche Start des Master of Pharma Business Administration zeigt, dass der neue Studiengang großen Zuspruch bei Pharmaunternehmen findet“, sagte Prof. Manfred Schubert-Zsilavecz, Vizepräsident der Goethe-Universität und Präsident des House of Pharma & Healthcare. „Unser Weiterbildungsangebot füllt offensichtlich eine Marktlücke."
Wer sich für den Studiengang bewerben will, muss einen ersten Hochschulabschluss haben, die englische Sprache in Wort und Schrift beherrschen sowie eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufstätigkeit im erweiterten pharmazeutischen Bereich vorweisen. Die Bewerbungsfrist für den zweiten Jahrgang des Master of Pharma Business Adminstration (MBA) endet am 01. August. 2017.
Weitere Informationen zum Studiengang sowie zu den nächsten Informationsveranstaltungen finden Sie unter www.goethe-business-school.de/.